Nr. 87222

Energiewende

Der rasche Ausbau erneuerbarer Energien hat das Thema Speicher in der öffentlichen Wahrnehmung befördert. Die Aussage, die Energiewende funktioniere nur mit Speichern, ist mittlerweile Allgemeingut geworden. Unterschiede gibt es aber bezüglich der Frage, ab welchem Zeitpunkt Speicher für die Energiewende notwendig sind.

Im Juli 2017 ist die Markstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage baut die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) auf. Mit dem Register wird eine von jedermann nutzbare einheitliche Datenbasis geschaffen. Das MaStR löst das Anlagenregister und das PV-Meldeportal ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strom- und Gasbereich.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende besteht im Kern aus dem Messstellenbetriebsgesetz, das den Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme (sog. Smart Meter) vorsieht und damit die entsprechenden Vorgaben der dritten EU-Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas umsetzt (2009/72/EU und 2009/73/EU).