Mikromezzaninfonds Deutschland
Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründungen verfügen häufig nicht über ausreichend Eigenkapital und haben deshalb erschwerten Zugang zu Finanzierungen. Der Mikromezzaninfonds Deutschland stärkt die Eigenkapitalbasis durch stille Beteiligungen und erleichtert so den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.
Wer wird gefördert?
- kleine und junge Unternehmen
- Existenzgründungen
- Angehörige der freien Berufe, die nicht dem Standesrecht unterliegen
Besondere Zielgruppen sind Unternehmen,
- deren Unternehmensleitung einen Migrationshintergrund hat,
- die von Frauen geführt werden,
- die aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden,
- die gemeinwohlorientiert tätig sind oder
- ökologische Nachhaltigkeitsziele verfolgen.
Was wird gefördert?
Die stille Beteiligung dient der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und kann insbesondere für
- Existenzgründungen,
- Unternehmensnachfolgen,
- Investitionen sowie
- Betriebsmittel
eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens erwartet werden kann.
Wie wird gefördert?
- Förderart: stille Beteiligung
- Förderhöhe: bis zu 100.000 €; bis zu 150.000 € für Antragsteller der besonderen Zielgruppen
- Laufzeit: 10 Jahre
- Rückzahlung: in 3 gleich hohen Jahresraten, erstmals nach 7 Jahren
- keine banküblichen Sachsicherheiten erforderlich
Die Entscheidung über eine Beteiligung erfolgt auf Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Beteiligung besteht nicht.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG Rheinland-Pfalz). Dort erhalten Interessierte auch weiterführende Informationen zu Voraussetzungen, Konditionen und Antragsunterlagen.