Zuständige Behörden der Bewachungserlaubnis
Die Bewachungserlaubnis erteilt die zuständige Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung des Wohnorts des Erlaubnisinhabers.
Ist der Erlaubnisinhaber eine juristische Person (z. B. eine GmbH), ist die Stadt- bzw.
Verbandsgemeindeverwaltung für den Betriebssitz zuständig.
Verbandsgemeindeverwaltung für den Betriebssitz zuständig.
Für die Anzeige der gewerblichen Tätigkeit:
Die für den Betriebssitz zuständige Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung, ist gleichzeitig die zuständige Überwachungsbehörde.
Für die Erteilung der Waffenbesitzkarte und des Waffenscheins:
Das sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte.
Für die Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:
Zuständig ist das Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz/Saarland, Saarbrücken,
Telefon: 06 81-84 90.
Telefon: 06 81-84 90.
Anerkennung anderer Nachweise gem. § 5 BewachV:
Hier ist die für den Wohnort zuständige Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung zuständig, wie z. B.:
- Stadtverwaltung Mainz
30 - Rechts- und Ordnungsamt
Marcus Braun
Kaiserstr. 3 - 5, 55116 Mainz
Tel.: 06131 12-2435, Mail: Marcus.braun@stadt.mainz.de - Stadtverwaltung Worms
Bürgerrathaus
Ute Huxel
Folzstr. 5, 67547 Worms
Tel.: 06241 853-3204, Mail: ute.huxel@worms.de
- Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Koblenzer Str. 18, 55411 Bingen am Rhein
Tel.: 06721 304-0 - Stadtverwaltung Bingen
Cindy Pahlke
Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein
Tel.: 06721 184-188
- Stadtverwaltung Alzey
Fachbereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Steffen Ferdinand
Ernst-Ludwig-Str. 42, 55232 Alzey
Tel.: 06731 495-656, Mail: steffen.ferdinand@alzey.de