Schutz- und Sicherheitskraft
Zielgruppe
Mit Abschluss dieser Umschulungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die Qualifikation haben, Aufgaben in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen) insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten wahrzunehmen.
Zulassung und Anmeldung
- Zuständigkeit
Die IHK für Rheinhessen ist für Sie zuständig, wenn Ihr Wohnort und/oder der Sitz Ihres Arbeitgebers und/oder der Sitz Ihres Lehrgangsanbieters
im Kammerbezirk Rheinhessen liegt.Ihre zuständige IHK finden Sie auch über den IHK-Finder. - Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
-
eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis* in der Sicherheitswirtschaft
oder -
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis*, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgelegt sein müssen
und - ein Mindestalter von 24 Jahren
und - die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt, nachweisen kann.
*Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft haben.Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht wurden.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung. -
- Anmeldung
Wichtige Hinweise
Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung:-
Ohne vorliegende Zulassungsbestätigung können Anmeldungen, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der IHK für Rheinhessen eingehen, nicht berücksichtigt werden.
-
- Rücktritt & Wiederholung
Bei Rücktritt nach der Anmeldung fällt eine Gebühr von 40,00 € zzgl. ggf. Kosten für bestellte Aufgaben an. Die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt 50 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Prüfungstermine
| Anmeldeschluss / Zulassungsschluss | Prüfungstermine |
|---|---|
| 5. Januar (Frühjahrsprüfung) | Frühjahr 2027 15. März |
| 5. Juli (Herbstprüfung) | Herbst 2027 15. Oktober |
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr gesamt beträgt 400,00 EUR.
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Prüfungsablauf
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
- Gliederung
Die Prüfung gliedert sich in die folgenden Handlungsbereiche:Schriftliche Prüfung1. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Mündliche Prüfung (Fachgespräch)3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln- Situationsbeurteilung und –bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
- Handreichungen
Allgemeine Informationen (Hilfsmittelliste*, Informationen, Prüfungsablauf, Prüfungstermine, Strukturierung)Erlaubte *Hilfsmittel: dokumentenechtes Schreibmaterial • Lineal • netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner
- Rahmenstoffplan
Erhältlich beim DIHK-Verlag.
Vorbereitungslehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen sind erhältlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.