Holzmechaniker/-in

Holzmechaniker/Holzmechanikerin werden in den Fachrichtungen Möbelbau und Innenausbau und Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen ausgebildet.

Arbeitsgebiet:

Die Holzmechaniker arbeiten mit Kreissäge, Hobelmaschine oder Abrichte- und Tischfräse, dem natürlichen Rohstoff Holz, aber auch mit Holzwerk- und Kunststoffen. Sie stellen daraus je nach Fachrichtung Möbel, Bauzubehör, Innenausbauten, Sitzmöbel, Parkettbretter, Holzpackmittel oder Leisten her.

Branchen und Betriebe:

Unternehmen der Holzindustrie

Berufliche Qualifikationen:

Gegenstand der für alle Fachrichtungen gemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  • Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen,
  • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  • Durchführen von Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren,
  • Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen,
  • Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen,
  • Herstellen, Vormontieren und Zusammenbauen von Teilen,
  • Behandeln von Oberflächen,
  • Verpacken und Lagern von Produkten,
  • Qualitätsmanagement, Kundenorientierung.

Fachrichtung Möbel- und Innenausbau:

  • Herstellen von Oberflächen,
  • Herstellen von Möbeln oder Innenausbauten,
  • Prüfen von Produkten;

Fachrichtung Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen:

  • Herstellen von Produkten,
  • Ausführen von Holzschutzarbeiten,
  • Prüfen von Produkten.

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Berufsschulen:

BBS Bad Kreuznach
Ringstr. 49
55543 Bad Kreuznach
0671 887770
BBS Germersheim
Paradeplatz 8
76726 Germersheim
07274 70020

Ausbildungsverordnung:

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 19. Mai 2015