Kaufmann/-frau für Büromanagement

Seit 1. August 2025 greift die neue Ausbildungsverordnung für die Kaufleute für Büromanagement. Sie gilt für alle ab diesem Zeitpunkt beginnenden Ausbildungsverhältnisse.

Arbeitsgebiet

Kaufleute für Büromanagement organisieren und bearbeiten bürowirtschaftliche Aufgaben.
Sie erledigen den internen und externen Schriftverkehr, entwerfen Präsentationen, beschaffen Büromaterial, planen und überwachen Termine, bereiten Sitzungen vor und organisieren Dienstreisen. Sie unterstützen die Personaleinsatzplanung, bestellen Material und kaufen externe Dienstleistungen ein. Sie betreuen Kunden, wirken an der Auftragsabwicklung mit, schreiben Rechnungen und überwachen den Zahlungseingang. Kaufleute im Büromanagement übernehmen gegebenenfalls ebenfalls Aufgaben in Marketing und Vertrieb, in der Öffentlichkeitsarbeit und im Veranstaltungsmanagement sowie in der Personal- und Lagerwirtschaft.
Im öffentlichen Dienst unterstützen sie Bürger/innen im Umgang mit der Verwaltung, z.B. bei der Antragstellung, klären Anliegen und Zuständigkeiten und wirken an der Aufstellung des Haushalts- und Wirtschaftsplanes mit.

Branchen/Betriebe

Kaufleute für Büromanagement arbeiten in den Verwaltungsabteilungen von Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftsbereiche oder im öffentlichen Dienst.

Berufliche Qualifikation/Fähigkeiten

  • Bürowirtschaftliche und projektbezogene Abläufe organisieren, koordinieren und durchführen
  • Sekretariats- und Assistenzaufgaben professionell bearbeiten
  • Mit internen und externen Partnern kooperieren und kommunizieren; Kundenbeziehungen gestalten, dokumentieren und pflegen
  • Informations-, Kommunikations- und Buchungssysteme unter Beachtung von Datenschutz und -sicherheit anwenden
  • Informationen recherchieren, aufbereiten, präsentieren und sichern
  • Bei personalwirtschaftlichen Aufgaben unterstützen und diese dokumentieren
  • Beschaffungsvorgänge bearbeiten
  • Termine koordinieren, Besprechungen vorbereiten und Schriftverkehr bearbeiten
  • Qualitätssichernde Maßnahmen durchführen

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Wahlqualifikationen: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase

Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen aufsetzend erfolgt die Spezialisierung in zwei Wahlqualifikationen. Die Dauer des Einsatzes in den Wahlqualifikationsbereichen ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. sechs Monaten vorgesehen. Die Wahl der Wahlqualifikationen kann ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.
Die Themen der gewählten Wahlqualifikationen werden in der Abschlussprüfung im Fach “Fachaufgabe in der Wahlqualifikation” geprüft. Wenn bis zur Prüfungsanmeldung noch keine betriebliche Fachaufgabe durchgeführt wurde, sollte die klassische Prüfungsvariante (§ 13 Abs. 2 Nr. 4.b) gewählt werden.
Wichtige Informationen zur Reportvariante können unter folgendem Link abgerufen werden: Leitfaden zur Erstellung eines Reports KBM
Aus folgenden Wahlqualifikationen müssen bei Ausbildungsbeginn zwei Themenbereiche ausgewählt werden:
  1. Auftragsprozess steuern,
  2. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,
  3. kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen,
  4. Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen,
  5. Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten,
  6. personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen,
  7. Assistenzaufgaben übernehmen,
  8. Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen,
  9. Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden (nur für den öffentlichen Dienst relevant
  10. Haushaltsmittel planen und bewirtschaften (nur für den öffentlichen Dienst relevant)

Gestreckte Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung der Kaufleute für Büromanagement stellt eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen dar.
Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit – auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden. Teil 1 findet bereits zur Mitte der Ausbildung statt. Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.
Teil 1:

Informationstechnisches Büromanagement:
  • Durchführung im vierten Ausbildungshalbjahr auf Basis der Inhalte der ersten 15 Monate
  • Prüfungszeit 120 Minuten, Gewichtung 25%
  • Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, computergestützt Büro- und Beschaffungsprozesse zu organisieren und kundenorientiert zu bearbeiten.
Teil 2:

Kundenbeziehungsprozesse:
  • Durchführung am Ende der Ausbildung
  • Prüfungszeit 150 Minuten, Gewichtung 30%
  • Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, komplexe berufstypische Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten.
Wirtschafts- und Sozialkunde:
  • Durchführung am Ende der Ausbildung
  • Prüfungszeit 60 Minuten, Gewichtung 10%
  • Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung allgemeiner wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation:
  • Durchführung am Ende der Ausbildung
  • Prüfungsdauer Präsentation und Fachgespräch: 20 Minuten, Gewichtung 35%
  • Prüfungsformen: Klassische Variante oder Reportvariante

Die Prüfungsbereiche im Überblick

Prüfungsbereich Dauer Prüfungsinstrument
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Informationstechnisches Büromanagement
(25% Gewichtung)
120 Min. Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben (EDV)
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Kundenbeziehungsprozesse
(30% Gewichtung)
150 Min. Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben
Wirtschafts- und Sozialkunde
(10% Gewichtung)
60 Min. Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation
(35% Gewichtung)
20 Min. Fallbezogenes Fachgespräch

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Wichtig:
Die vollständigen und korrekten Formulierungen zur gestreckten Abschlussprüfung und zu deren Bestehen entnehmen Sie bitte der Ausbildungsordnung.

Staatliche Berufsschulen

Berufsbildende Schule Alzey
Dr.-Georg-Durst-Straße 34
55232 Alzey
06731 9636-0
Berufsbildende Schule Bingen
Pennrichstraße 9
55411 Bingen
06721 13155
Berufsbildende Schule 3
Wirtschaft & Verwaltung
Am Judensand 8
55122 Mainz
06131 906070
Ilse-Lang Schule
Von-Steuben-Str. 31E
67549 Worms
06241 9591-046