Binnenschifffahrtskapitän /-in

Arbeitsgebiet

Binnenschifffahrtskapitäne und Binnenschifffahrtkapitäninnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig. Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum Binnenschifffahrtkapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses zum Schiffsführer und zur Schiffsführerin gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben.

Branchen / Betriebe

Reedereien, Partikulierer (Eigner), Fährbetriebe, Hafenbetriebe, Wasserbau- und Schifffahrtsämter

Berufliche Qualifikationen

Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen navigieren und manövrieren Schiffe auf allen größeren Flüssen, Kanälen und angebundenen Binnenseen. Beim Steuern der Binnenschiffe verlassen sie sich neben den Navigationssystem, wie z.B. Funk, Radar, Uhr oder Kompass, auf Uferfixpunkte und Karten. In Zusammenarbeit mit den Binnenschiffern und Binnenschifferinnen an Board gewährleisten sie die Funktionstüchtigkeit der Schiffsausrüstung und -betriebstechnik, indem sie Schäden an den Maschinen und Anlagen analysieren und geeignete Maßnahmen für die Instandhaltung ergreifen. Des Weiteren planen und überwachen Kapitäne und Kapitäninnen das Be- und  Entladen der Schiffe und die Beförderung der Fahrgäste. Hierbei sind sie nicht nur für die Sicherheit der Passagiere verantwortlich, sondern auch der Mannschaft. Letzteres stellen sie unter anderem dadurch sicher, dass sie für ausreichend Verpflegung sowie saubere Wohnräume und Sanitäranlagen sorgen. 

Ausbildungsschwerpunkte

  • Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen,
  • Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung,
  • Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen,
  • Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen,
  • Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren,
  • Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik,
  • Organisieren und Überwachen  von Betriebsabläufen,
  • Beförderung von Personen,
  • Transportieren von Gütern,
  • Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord,
  • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen und
  • Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen

Ausbildungsdauer

Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3,5 Jahre.

Berufsschulen

Schiffer-Berufskolleg RHEIN
Bügermeister-Wendel Platz 1
47198 Duisburg
02066 218910

Ausbildungsverordnungen

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung  vom 8. März 2022 gilt für alle Ausbildungen, die ab 1. August 2022 gestartet sind. Alle anderen Ausbildungsverhältnisse unterliegen der Ausbildungsordnung vom 20. Januar 2005. Bitte beachten Sie, dass die beiden Verordnungen unterschiedliche Inhalte, Schwerpunkte und andere Prüfungsstruktur haben.