Baugeräteführer/-in

Arbeitsgebiet

Baugeräteführer und Baugeräteführerinnen arbeiten mit Baugeräten auf Baustellen im Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Spezialtiefbau.
Das Arbeitsgebiet umfasst das Führen und Warten von Baugeräten. Sie halten diese auf der Baustelle und in Werkstätten betriebsbereit und führen einfache Reparaturen durch.

Berufliche Fähigkeiten

Baugeräteführer und Baugeräteführerinnen sind in der Lage, die Arbeit in dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet anhand von technischen Unterlagen und aufgrund von Anweisungen selbständig durchzuführen. Sie berücksichtigen dabei wirtschaftliche und ökologische Belange und bewerten das Arbeitsergebnis auf der Grundlage der Qualitätssicherung. Dabei kommen folgende mit der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:
  • Arbeitsplanung,
  • Einrichten und Sichern von Baustellen, Auf- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten,
  • Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen,
  • Arbeiten in der Bautechnik,
  • Handhaben von Vermessungsgeräten,
  • Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen,
  • Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten,
  • Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten,
  • Warten von Baugeräten nach Betriebsvorschriften,
  • Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten,
  • Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen an Baugeräten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung 3 Jahre.

Berufsschule

Grafenbergschule
Grabenstraße 20
73614 Schorndorf
Tel.: 07181/604300

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 12. Mai 1997