Automatenfachmann/-frau

Arbeitsgebiet

Automatenfachleute sind in Unternehmen der Automatenwirtschaft insbesondere in folgenden Bereichen tätig: Waren-, Getränke- und Verpflegungs-, Geld- und Bank-, Ticket-, Telefon-, Zeiterfassungs- sowie Unterhaltungsautomaten. Sie können auch bei Automatenbetreibern wie Verkehrsunternehmen, Parkhausbetrieben, gastronomische Betrieben, Geldinstitute, Spielstättenbetreiber und Freizeiteinrichtungen beschäftigt sein.

Berufliche Qualifikationen

Automatenfachleute
  • stellen betriebsfertige Automaten auf und schließen sie an,
  • leeren und befüllen Automaten,
  • prüfen die Warenbestände und ergänzen sie,
  • führen Automatenabrechnungen und Kassenabschlüsse durch,
  • prüfen Zahlungsmittel und Waren,
  • reinigen und warten Automaten und tauschen Bauteile aus,
  • überprüfen die Funktion von Automaten,
  • erkennen Störungen und deren Ursachen, dokumentieren und beheben sie,
  • erklären Kunden die Funktion von Automaten und weisen sie in die Bedienung ein,
  • ermitteln Bedarf an Waren und Ersatzteilen, führen Informations- und Beratungsgespräche durch, ermitteln Konsumverhalten und Konsumbedarf,
  • empfehlen Standorte für Gerätetypen, bearbeiten Reklamationen,
  • wirken bei Werbeaktionen mit,
  • wenden rechtliche Vorschriften bei Aufstellung und Betrieb von Automaten an,
  • analysieren Arbeitsvorgänge im eigenen Arbeitsbereich und verbessern sie.
Die Automatenfachleute können darüber hinaus weitere Wahlqualifikationen aus dem kaufmännischen und/oder technischen Bereich erwerben. Im kaufmännischen Bereich sind dies Qualifikationen zu:
  • kaufmännischen Geschäftsprozessen
  • Marketing und
  • Personalwirtschaft.
In technisch orientierten Betrieben können vertiefte Qualifikationen in der
  • mechatronischen Installation
  • Instandhaltung und
  • Informations- und Kommunikationstechnik
erworben werden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Berufsschulen

Berufsbildende Schule Bingen
Pennrichstraße 9
55411 Bingen
06721 13155

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 3. Juli 2015