Weiterbildungsstipendium

Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Eine Berufsausbildung ist eine gute Grundlage für den Start ins Berufsleben und zugleich der Ausgangspunkt für eine berufliche Karriere durch weitere Qualifizierung.
Das Stipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf absolviert haben.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)" koordiniert die bundesweite Durchführung. Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien.

Wer kann sich bewerben?

Das Stipendium fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Voraussetzung für Ihre Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist daher ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden. Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt. 
Die Bewerbungsvoraussetzungen sind
  • ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten
oder
  • einer der ersten drei Plätze bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventinnen / -absolventen können nicht aufgenommen werden.

Wie kann man sich bewerben?

Die IHK für Rheinhessen nimmt jährlich zum 1. März Stipendiatinnen und Stipendiaten auf. Absolventeninnen und Absolventen der IHK für Rheinhessen, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können sich bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres per E-Mail mit folgenden Unterlagen bewerben:
  • IHK-Prüfungszeugnis in Kopie
  • Berufsschulabschlusszeugnis in Kopie
  • Anschrift, Mobilnummer und E-Mail-Adresse
Falls in Ihrem Fall für die Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen notwendig, müssen ebenfalls Nachweise über anrechenbare Zeiten (wenn Altersgrenze von 25 Jahren überschritten), besondere Qualifikationen im Leistungswettbewerb bzw. Empfehlungsschreiben (wenn die Abschlussprüfung mit weniger als 87 Punkten absolviert wurde) beigefügt sein.
Bitte nehmen Sie wie folgt Kontakt mit uns auf
IHK für Rheinhessen
Dagmar Riester
Schillerplatz 7
55116 Mainz 
... oder per E-Mail: dagmar.riester@rheinhessen.ihk24.de
Bitte senden Sie uns Ihre oben genannten Unterlagen zu. Nur vollständige Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil. Bewerbungsunterlagen können nicht zurück geschickt werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie sich noch nicht für eine Weiterbildung entschieden haben, nur der Wunsch und die Bereitschaft müssen vorhanden sein.

Was wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Sie dabei, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. 
Im Rahmen des Stipendiums sind deshalb grundsätzlich alle anspruchsvollen - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig, die Sie persönlich und beruflich weiterbringen. Dabei ist bewusst ein breites Spektrum geboten:

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Durch das Weiterbildungsstipendium können Stipendiaten und Stipendiatinnen ab dem Zeitpunkt der Aufnahme drei Jahre lang (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) Zuschüsse bis zu 8.700 Euro für die Finanzierung ihrer Weiterbildung erhalten. 10 % der Gesamtkosten pro Maßnahme tragen die Begünstigten als Eigenanteil selbst. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der IHK beantragt werden.

Wichtiger Hinweis

Falls Sie eine längerfristige Weiterbildungsmaßnahme beginnen wollen, bevor Ihre Aufnahme ins Förderprogramm feststeht, beachten Sie unbedingt, dass Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen wurden, nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden können:
  • Die Bewerbung um das Stipendium ist vor Beginn der Maßnahme erfolgt.
  • Im Aufnahmeantrag (Bewerber-Stammblatt) muss die Maßnahme genannt werden.
  • Die Maßnahme ist "längerfristig", d. h. sie läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme.

Noch Fragen?

Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK für Rheinhessen, Frau Dagmar Riester.
Beachten Sie bitte auch den externen Link zur Internetseite der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung): www.sbb-stipendien.de