Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung, Unterlagen zur Vorbereitung

Bis zum 30. Juni 2023 sind Proximus 4 sowie der Rahmenplan (Stand Dezember 2018) noch prüfungsrelevant. Zum 1. Juli 2023 sind Proximus 5 und der neue Rahmenplan (Stand Dezember 2022), auf Grundlage von Proximus 5 wurde die Terminologie in den Lernzielen und -inhalten angepasst, prüfungsrelevant. 
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als “Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen (siehe Aktuelles).
Drei Kategorien der Prüfungsrelevanz wurden zur besseren Orientierung aller Beteiligten eingeführt.
  • G steht für Grundlagen, die zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte zielführend sind
  • P steht für die im praktischen Prüfungsteil relevanten Inhalte
  • S steht für die im schriftlichen Prüfungsteil relevanten Inhalte
  • S+P steht für die sowohl im schriftlichen als auch im praktischen Prüfungsteil relevanten Inhalte
Durch die Zuordnung der Lerninhalte zu unterschiedlichen Taxonomiestufen, die im Rahmenplan genau erläutert werden, wird außerdem erkennbar, ob erlerntes Wissen lediglich reproduziert oder zur Findung von Lösungen herangezogen werden muss. 

Aktualisierter Rahmenplan zum 1. Juli 2023 prüfungsrelevant

Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung “Geprüfte/-r Fachmann/-frau” für Versicherungsvermittlung IHK” wurde vom zuständigen Sachverständigengremium aktualisiert. Dies war aufgrund gesetzlicher Änderungen und Neuerungen sowie der Aktualisierung des für den schriftlichen Prüfungsteil maßgeblichen Bedingungswerkes “Proximus 5” erforderlich.
Sowohl "Proximus 5" als auch dieser Rahmenplan (Dezember 2022) sind zum 1. Juli 2023 prüfungsrelevant.
Auf der Grundlage von "Proximus 5" wurde die Terminologie in den Lernzielen und -inhalten angepasst. Ergänzungen und Streichungen wurden im notwendigen Umfang durchgeführt. Zudem ermöglicht die graphische Überarbeitung eine verbesserte Handhabung des Rahmenplans über alle Zielgruppen hinweg.
Darüber hinaus wurde die gesetzliche Veränderung der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Eignungsprüfung nach der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie, Insurance Distribution Directive (IDD), in den Rahmenplan aufgenommen.
Die Aktualisierung der Lernziele und -inhalte aufgrund von Proximus 5 führt aus Sicht der Sachverständigen zu keiner Erhöhung des Ausbildungsaufwandes und der bisherigen Stundenempfehlung dieses Rahmenplanes