Sachkundeprüfung Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung

Erfahren Sie mehr zu Anmeldung zu Terminen, Gebühren und Fristen zur Sachkundeprüfung zum/-r “Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK”.
Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gem. § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung zum/r “Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK” erfolgen.

Im Jahr 2024 sind folgende Prüfungstermine geplant 

  • 11. und 12. April 2024 – ausgebucht
  •  6. und  7. Juni 2024 – ausgebucht
  • 11. und 12. Juli 2024 – ausgebucht
  • 12. und 13. September 2024
  • 10. und 11. Oktober 2024
  • 7. und 8. November 2024
Die aktuellen Verfügbarkeiten sehen Sie im Anmeldeportal.  Anmeldeschluss ist jeweils 30 Kalendertage vor dem gewünschten Termin.
Bitte beachten Sie, dass die Sachkundeprüfung nicht in Mannheim, sondern in Wiesloch stattfindet! Die Anmeldungen sind ausschließlich online möglich.

Kosten

  • 350 Euro für die gesamte Prüfung
  • 250 Euro für die schriftliche Prüfung
  • 200 Euro für die praktische Wiederholungsprüfung

Wichtige Hinweise zur Anmeldung

  • Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens bis zum jeweiligen Anmeldeschluss bei der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar eingegangen sind.
  • Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Rhein-Neckar erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde.
  • Gebührenbescheid und Prüfungszulassung gehen mit gesonderter Post zu.
  • Die Prüfungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides umgehend zu überweisen.
  • Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich! Eine kostenfreie Stornierung ist nach verbindlicher Anmeldung nicht mehr möglich. Bei Rücktritt bis zum fünften Arbeitstag vor Beginn der Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro, bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung die volle Gebühr erhoben.
  • Sie erhalten etwa ein bis zwei Wochen vor Beginn der Prüfung eine schriftliche Einladung, in der wir Ihnen die Uhrzeit und den Ort der Prüfung mitteilen. Bitte beachten Sie, dass die mündliche Prüfung entweder am Tag der schriftlichen Prüfung oder am darauffolgenden Werktag stattfindet.
  • Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar behält sich das Recht vor, Prüfungstermine abzusagen und den für diesen Termin gemeldeten Teilnehmern einen Ersatztermin anzubieten. Ein Schadenersatzanspruch aus einer Terminabsage ist ausgeschlossen.
Bei der Durchführung der Prüfung arbeitet die IHK Rhein-Neckar mit dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) als externem Dienstleister zusammen, welcher im Auftrag der IHK Rhein-Neckar die notwendigen Daten für die Prüfungsanmeldung und -abwicklung erhebt, speichert und verarbeitet. Für die Sachkundeprüfung “Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK” können Sie sich beim Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) online anmelden