FAQ zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK"

Finden Sie im folgenden Artikel unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Sachkundeprüfung  nach § 34d GewO.

Was sind die inhaltlichen Anforderungen der Sachkundeprüfung?

  • Entsprechend dem Rahmenstoffplan „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ (entspricht dem „Versicherungsfachmann, -frau BWV“)

Wer ist für die Abnahme der Sachkundeprüfung zuständig?

  • Die IHKs sind zuständig, ohne spezielle regionale Beschränkung. Jede/r kann sich bei der IHK seiner/ihrer Wahl anmelden.
  • Prüfungsteilnehmende können bei der IHK ihres Geschäftssitzes, ihres Wohnsitzes, ihrer Ausbildungsstätte oder bei der IHK, der ihr Versicherungsunternehmen oder Vermittlerunternehmen zugehörig ist, zur Sachkundeprüfung antreten.

Wie sieht die schriftliche Prüfung aus?

  • schriftliche Prüfung am Computer, dauert 160 Minuten, praxisbezogene Aufgaben, versicherungsfachliche und rechtliche Kenntnisse werden geprüft
  • Aufgaben sind pro Prüfungstermin bundesweit einheitlich

Wie sieht die mündliche Prüfung aus?

  • Simulation eines Kundengesprächs, Rollenspiel
  • Nur ein Prüfling darf geprüft werden
  • Grundlage ist ein Fallbeispiel
  • Prüfungsdauer 20 Minuten

Wie oft darf man die Prüfung wiederholen?

  • Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet
  • Prüfung darf unbegrenzt wiederholt werden.
  • IHK erteilt Bescheinigung über erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung und Titel „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“

Kosten

  • 350 Euro für die gesamte Prüfung
  • 250 Euro für die schriftliche Prüfung
  • 200 Euro für die praktische Wiederholungsprüfung
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn der Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro, bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung die volle Gebühr erhoben.