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Nr. 69552

Ausbildung der Ausbilder für IHK-Fachwirtabsolventen

Vorbereitung auf die praktische Ausbildereignungsprüfung

Veranstaltungsdetails

Dieser Lehrgang bereitet Sie nur auf den praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung vor. Er richtet sich daher in erster Linie an Interessierte, die bereits eine Weiterbildung abgeschlossen haben und mit deren Abschluss laut Prüfungsordnung vom schriftlichen Teil befreit wurden.


Voraussetzungen

Für den Besuch des Lehrgangs und zu den Ausbildereignungsprüfungen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Um vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit werden zu können, reichen Sie bitte eine Kopie Ihres IHK-Fachwirtzeugnisses mit den Prüfungsergebnissen per E-Mail bei uns ein.

Die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder wird nach § 30 Abs. 2 BBiG von der zuständigen Stelle (Ausbildungsberater) vor Ort geprüft. Das Bestehen der AEVO berechtigt also nicht automatisch zum Ausbilden.


Lehrgangsinhalte:

  • Vorbereitung auf die Präsentation/ praktischen Unterweisung einer Ausbildungssituation
  • Vorbereitung auf das Fachgespräch

Im Detail:

  • Ausbildungsrahmenplan als Basis der Didaktik und Methodik in der Ausbildung
  • Lernziele, Lernzielbereiche und Handlungskompetenzen im Zusammenhang mit der Ausbildungsordnung
  • Didaktisches und Methodisches Vorgehen zur Vorbereitung einer Ausbildungseinheit
  • Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungseinheit
  • Kriterien zum Erstellen der schriftlichen Ausarbeitung einer Ausbildungseinheit
  • Ablauf der praktischen Prüfung in der Ausbildereignungsprüfung


Methodik
Vortrag, Fallbeispiele, Einzel- und Gruppenarbeit


Hinweise:



Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 06.10.2023 - 28.10.2023
    s. Informationen zum Termin
  • 01.03.2024 - 16.03.2024
    s. Informationen zum Termin
  • 07.06.2024 - 22.06.2024
    s. Informationen zum Termin

Weitere Informationen

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer, die bereits eine Weiterbildung (z.B. zum Fachwirt (IHK), Bilanzbuchhalter (IHK) oder zum Fachkaufmann (IHK)) abgeschlossen haben und die nach der jeweiligen Prüfungsordnung des Weiterbildungsabschlusses von der schriftlichen Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit sind.

Abschluss
  • Separate Prüfung

Bitte beachten Sie: Hiermit melden Sie sich nur für den Lehrgang an. Für die Prüfung separat anmelden.

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