Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen
Seit Anfang Juli gilt für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern das Hinweisgeberschutzgesetz, welches auf der EU-Whistleblower-Richtlinie beruht. Dadurch wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, wie z. B. Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten, die anonym oder personalisiert Hinweise zu Verstößen gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien melden, zu schützen sind. Im Seminar erfahren Sie, worauf Sie in Ihrem Unternehmen achten müssen und wie Sie die Vorgaben richtig umsetzen. Jetzt anmelden!