Ausbildereignungsprüfung
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Ausbildereignungsprüfungen.
Vorbereitung auf die Prüfung
- Sie können sich auch mit unseren Lehrgängen "Ausbildung der Ausbilder" auf die Prüfung vorbereiten.
- Finden Sie weitere Anbieter zur beruflichen Weiterbildung.
Ziel der Prüfung
Die Teilnehmer sollen in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Zulassungsvoraussetzungen
Bei der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar sind nur Teilnehmer zugelassen, deren Wohnsitz, Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Rhein-Neckar gehören.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt. Zur Bearbeitung der Aufgaben stehen Ihnen 180 Minuten zur Verfügung.
Der praktische Teil der Prüfung besteht entweder aus einer Präsentation einer Ausbildungssituation oder einer praktischen Unterweisung einer Ausbildungssituation (höchstens 15 Minuten) und einem Fachgespräch (ca. 15 Minuten), in dem der Prüfungsteilnehmer die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründet. Die Prüfung im praktischen Teil dauert insgesamt höchstens 30 Minuten.
Das Thema für den praktischen Prüfungsteil muss berufsbezogen und so ausgewählt sein, dass das Lernziel in einer Zeit von 15 Minuten erreicht werden kann. Es stehen folgende Medien zur Verfügung: Flipchart, Whiteboard, Pinnwand, Beamer. Ein Laptop ist vom Prüfling selbst mitzubringen (zur Sicherheit zusätzlich mit Adapter). Unsere Beamer sind mit HDMI- und VGA-Anschlüssen ausgestattet.
Prüfungstermine und Anmeldeschluss*; **
Schriftlicher Teil | Praktischer Teil* | Anmeldeschluss** |
---|---|---|
7. Oktober 2025 | 8. bis 24. Oktober 2025 | 5. August 2025 |
4. November 2025 | 5. bis 26. November 2025 | 2. September 2025 |
2. Dezember 2025 | 3. bis 23. Dezember 2025 | 1. Oktober 2025 |
*Für diesen Zeitraum bekommen Sie einen Prüfungstermin zur praktischen Prüfung zugewiesen. Wunschtermine für den praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung können leider nicht berücksichtigt werden.
**Anmeldungen, die nach dem oben angegebenen Anmeldeschluss eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Anmeldung zur Prüfung
Sie möchten sich zu einer Prüfung anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich zu einer Prüfung anmelden.
Ergebnis der Prüfung
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind. Die Zeugnisunterlagen werden Ihnen i. d. R. im Folgemonat per Post zugestellt. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen ab.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
- Die schriftliche Prüfung nach AEVO
Die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 sieht vor, dass Sie als Prüfungsteilnehmer die berufs- und arbeitspädagogische Eignung in einer Prüfung nachweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel neunmal jährlich, jeweils am ersten Dienstag im Monat statt. Es ist zwingend erforderlich den jeweiligen Anmeldeschluss einzuhalten. Nach Anmeldung wird Ihnen eine Einladung mit den genauen Terminen für die schriftliche und/oder praktische Ausbildereignungsprüfung sowie dem Prüfungsort ca. drei Wochen vor der schriftlichen Prüfung per E-Mail zugesandt. In der schriftlichen Prüfung werden aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt. Die Prüfungsdauer beträgt 180 Minuten. Zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben bringen Sie bitte einen schwarzen oder blauen Stift, das Einladungsschreiben, Ihren Personalausweis und einen Taschenrechner mit. Handys und sonstige Kommunikationsmittel sind während der Prüfung untersagt.
- Prüfungsrücktritt
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird unabhängig vom Rücktrittsgrund eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 20 Abs. 3 und 4 der Prüfungsordnung für Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen die Prüfung mit ungenügend (= 0 Punkte) bewertet wird, sofern der Rücktritt nach Beginn der Prüfung erfolgt bzw. der/die Prüfungsteilnehmer/-in nicht an der Prüfung teilnimmt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage des ärztlichen Attestes erforderlich.
- App zur Vorbereitung auf die schriftliche Ausbildereignungsprüfung
Der DIHK hat eine kostenpflichtige App zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung entwickelt. Mit der “IHK.AEVO – Trainieren und Testen” App können Sie mit über 500 Testaufgaben Ihr Wissen testen und trainieren. Erhältlich ist die App im App Store und bei Google Play.
- Die praktische Prüfung nach AEVO
Die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 sieht vor, dass Sie als Prüfungsteilnehmer die berufs- und arbeitspädagogische Eignung in einer Prüfung nachweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Nach § 4 Abs. 3 der Ausbilder-Eignungsverordnung besteht der praktische Teil der Prüfung aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hier wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und die Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
- Praktische Prüfungstermine
Ausgehend von dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin finden die praktischen Prüfungen innerhalb den darauffolgenden drei Wochen statt. Nach Anmeldung zur Prüfung wird Ihnen eine Einladung mit den genauen Terminen für die schriftliche und/oder praktische Ausbildereignungsprüfung sowie dem Prüfungsort ca. drei Wochen vor der schriftlichen Prüfung per E-Mail zugesandt. Es ist zwingend erforderlich den jeweiligen Anmeldeschluss einzuhalten.
- Themenauswahl
Das Thema soll im direkten Zusammenhang mit einer berufstypischen Ausbildungssituation stehen.
- Medien
Die Prüfungsteilnehmer sind für die Auswahl und den Einsatz der benötigten elektronischen Medien selbst verantwortlich. Es stehen folgende Medien zur Verfügung: Flipchart, Whiteboard, Pinnwand und Beamer. Ein Laptop ist vom Prüfungsteilnehmer selbst mitzubringen. Die Verbindung mit dem Beamer erfolgt über ein VGA- oder HDMI-Anschluss, bitte bringen Sie ggf. einen Adapter mit.
- Durchführung
Bei der Präsentation einer Ausbildungssituation agieren Sie gegenüber dem Prüfungsausschuss. Sie präsentieren geplante Ziele, Inhalte und didaktisch-methodische Strukturen einer Ausbildungssituation. Dabei sind die Grundregeln der Präsentation einzuhalten. Bei der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation werden Sie mit einer/einem Prüfer/in (als Auszubildende/r) agieren. Sie bewältigen eine Ausbildungssituation, orientiert an den geplanten Zielen und an didaktisch-methodischen Strukturen. Die praktische Prüfung muss für den Prüfungsausschuss zumutbar sein und darf kein Sicherheitsrisiko für die Beteiligten darstellen. Entsprechende Hilfsmittel oder Arbeitsmittel sind von Ihnen mitzubringen. Bitte achten Sie bei Ihrer praktischen Durchführung auf die Hygienevorschriften. Die Verwendung von tierischen und stark riechenden Lebensmitteln ist nicht gestattet.
- Dokumentation
Die Anfertigung eines Konzepts oder eines Handouts erfolgt auf freiwilliger Basis und fließt nicht in die Bewertung ein.
Sofern Sie ein entsprechendes Dokument erstellen, können Sie dieses dem Prüfungsausschuss am Tag der praktischen Prüfung in dreifacher Ausfertigung vorlegen. - Fachgespräch
Im Anschluss an die Präsentation oder an die praktische Durchführung der gewählten Ausbildungssituation findet ein Fachgespräch zwischen Ihnen und dem Prüfungsausschuss statt. Die Basis des Gesprächs ist Ihre Präsentation oder praktische Durchführung. Sie werden in diesem Fachgespräch die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung Ihrer Ausbildungssituation darlegen und begründen. Im Fachgespräch ist es Ihnen möglich, das eigene Handeln zu reflektieren und in einen berufs- und arbeitspädagogischen Zusammenhang zu stellen.
- Bewertung des praktischen Prüfungsteils
Die Bewertung erfolgt nach der momentan gültigen Fortbildungsprüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar und der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009. Auf der Basis des Bewertungssystems im 100er-Punkte-Schlüssel ergibt sich beim praktischen Prüfungsteil folgende Punkteverteilung:Präsentation/praktische Durchführung maximal 50 PunkteFachgespräch maximal 50 Punkte
- Prüfungsrücktritt
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird unabhängig vom Rücktrittsgrund eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.Bitte beachten Sie, dass gemäß § 20 Abs. 3 und 4 der Prüfungsordnung für Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen die Prüfung mit ungenügend (= 0 Punkte) bewertet wird, sofern der Rücktritt nach Beginn der Prüfung erfolgt bzw. der/die Prüfungsteilnehmer/-in nicht an der Prüfung teilnimmt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage des ärztlichen Attestes erforderlich.
- Hinweise
Bitte achten Sie darauf, sich rechtzeitig (ca. 15 Minuten) vor Beginn Ihrer praktischen Prüfung im Aufenthaltsraum auf dem Stockwerk Ihres Prüfungsraums einzufinden (EG = Erdgeschoss, 01 = 1. OG). Sie werden vom Prüfungsausschuss aufgerufen.WICHTIG: Bitte achten Sie darauf, Ihr Mobiltelefon oder andere Kommunikationsmittel während der schriftlichen und praktischen Prüfung auszuschalten, sonst kann dies als Tatbestand der Täuschungshandlung gewertet werden.Dem Prüfungsausschuss ist der Personalausweis vorzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar durchgeführt.
Links und Downloads
- Strukturierung der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-pruefungen/ausbildung-der-ausbilder)
- IHK-Online-Portal für Prüfungsteilnehmer (Nr. 5925798)
- FAQ Anmeldung/Zulassung zur Prüfung (Nr. 5925870)
- Prüfungstermine und weitere Informationen zur Ausbildereignungsprüfung (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-pruefungen/ausbildung-der-ausbilder)
- Ausbildereignungsverordnung (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ausbeignv_2009/gesamt.pdf)
- Prüfungsordnung Fortbildungsprüfungen (Nr. 5118902)
- IHK AEVO-App Trainieren und Testen (Link: https://www.ihkpruefungsvorbereitung.de/ihk-aevo-app/)
- Gebühren und Entgelte (Nr. 3161430)