EU-Plattform zur Streitbeilegung ist abgeschafft
Seit 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht für Online-Händler einen Link zur EU-Plattform zur Streitbeilegung bereitzustellen. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde abgeschafft. Sollten sich noch Hinweise auf der Website befinden, sind diese dringend zu entfernen.
Was bedeutet das für die konkrete Umsetzung?
Mit Aufhebung der ODR-Verordnung entfiel bereits am 20. Juli 2025 die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze, auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen (Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013, die mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben wurde). Die sonstigen Informationspflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Verbraucherstreitbeilegung bleiben davon unberührt, d. h. sie bestehen weiterhin.
Seit 2016 gab es die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Ziel war es, Händlern und Verbrauchern eine Möglichkeit zur Klärung von Streitigkeiten zu bieten. Da die Plattform zu wenig Resonanz gefunden hat, wurde sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Verbraucher konnten noch bis 20. März 2025 Beschwerden über die Plattform einreichen. Ab dem 20. Juli entfiel damit auch die Informationspflicht für Online-Händler. Gesetzlich geregelt ist das in der Verordnung - EU - 2024/3228 - EN - EUR-Lex.
Ein Ausblick in die Zukunft: Neues digitales Informationstool
Nach Einstellung der OS-Plattform wird die EU-Kommission ein neues digitales Informationstool bereitstellen. Dieses neue Informationstool befindet sich noch im Aufbau. Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union. Auf dieser Webseite finden Sie auch andere Instrumente der grenzüberschreitenden Streitbeilegung.
Weitere Infos zu Online-Shops, E-Commerce und der Erstellung einer Webseite
- Erfahren Sie mehr zu den Informationspflichten im Internet.
- Nutzen Sie auch unsere Checkliste rechtssicherer Online-Shop.
- Informieren Sie sich auch über das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
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