Checkliste rechtssicherer Online-Shop

Immer mehr rechtliche und ständig wechselnde Vorschriften treffen die Online-Shop Betreiber. Vermeiden Sie Abmahnfallen und erkennen Sie anhand dieser 10-Punkte-Checkliste die häufigsten Fehler!

Impressum

Jede Firmenwebseite benötigt ein Impressum. Dieses muss leicht zu finden sein und leicht zugänglich sein. Am besten lässt man es auf jeder Seite erscheinen, beispielsweise in der Seitenleiste. Das Impressum muss u.a. folgende Angaben enthalten: Name der Person oder Firma und ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte Person (zum Beispiel Geschäftsführer oder Vorstand) und die Berufsaufsichtsbehörde mit Adresse (bei Gewerbe mit behördlicher Genehmigung).

Datenschutz

Wenn regelmäßig Daten von Kunden auf einer Webseite gespeichert werden, muss es eine Datenschutzerklärung auf der Firmenwebseite geben. Diese beinhaltet  u.a. folgende Hinweise: Welche Daten und zu welchem Zweck diese gespeichert werden und ob eine Analysesoftware eingesetzt wird. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können unter einem Link „Datenschutz“ oder „Rechtliche Hinweise zum Datenschutz“ formuliert und zusammengefasst werden und müssen leicht auffindbar und von jeder Seite des Internetangebots erreichbar sein.

Widerruf

Wer mit Verbrauchern im Internet oder per Telefon/Fax Verträge abschließt, muss das Widerrufsrecht beachten. Zwischen Unternehmern (B2B) und beim Kauf vor Ort gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

AGBs

Online-Shop Betreiber müssen ihre AGBs leicht ersichtlich angeben und sich diese bei Vertragsschluss bestätigen lassen. Da AGBs häufig abgemahnt werden, sollten diese auf keinen Fall „blind“ von einer anderen Webseite kopiert werden. Dies stellt erstens eine Urheberrechtsverletzung dar und zweitens ist nicht sicher, ob diese auf dem neuesten rechtlichen Stand sind. Eine Überarbeitung der AGBs sollte regelmäßig erfolgen. Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die AGBs generieren. Wer ganz sicher gehen möchte, kann auch einen auf das AGB-Recht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

Urheberrecht und Haftungsausschluss

Grundsätzlich ist derjenige, der eine Webseite betreibt, für alle Inhalte dieser Seite verantwortlich. Werden auf der Webseite Texte, Bilder oder Videomaterial von anderen Webseiten genutzt, muss der Betreiber der Webseite das Nutzungsrecht haben. Haben Unternehmen dieses nicht, sollten sie eine Verwendung unter allen Umständen vermeiden um Abmahnungen vorzubeugen. Aufpassen sollte man auch bei der Verwendung von Links.
Bei Kommentar- oder Forenfunktion kann man im Zweifel für rechtswidrige Kommentare Dritter oder die Verbreitung nicht lizenzierter urheberrechtlich geschützter Werke verantwortlich gemacht werden. Die Rechtsprechung dazu ist nicht einheitlich.

Preisangaben

Händler von Onlineshops müssen gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) gegenüber dem Verbraucher immer den Gesamtpreis, das heißt Preise inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile, angeben. Bei messbaren Waren, die nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche angegeben werden, muss stets der Grundpreis neben der tatsächlichen Messgröße und Preis genannt werden. Fallen zusätzlich Versandkosten an, muss auf diese Kosten, sowie deren genaue Höhe hingewiesen werden. Hier empfiehlt es sich genau auf das Detail zu achten, da sich Abmahnungen diesbezüglich häufen.

Vertragsschluss mittels Button

Da in der Vergangenheit Internetnutzer häufig in die “Abo-Falle” getreten sind, indem sie mit einem Klick ohne zu wissen einen zahlungspflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, muss der Bestell-Button eindeutig beschriftet sein, da der Kunde eindeutig erkennen muss, dass er mit dem Klick auf den Button einen rechtsgültigen Vertrag schließt. Rechtsgültige Beschriftungen sind zum Beispiel “jetzt zahlungspflichtig bestellen” oder „kostenpflichtig bestellen“.

Zahlung

Neben dem Problem, dass es für Online-Händler nicht einfach ist, die richtigen Zahlungsmethoden anzubieten, ist rechtlich auch folgendes zu beachten: es muss mindestens eine Zahlungsmöglichkeit angeboten werden, bei der keine Zusatzkosten anfallen. Bei den weiteren Zahlungsarten muss der Kunde dann explizit darauf hingewiesen werden, bei welchen Zahlungsarten (beispielsweise Kreditkarte oder Nachnahme) Gebühren anfallen und in welcher Höhe. Am besten erläutert man die Zahlungsarten ausführlich im Bestellprozess und auf einer zusätzlichen Informationsseite.

Lieferzeit

Der Kunde muss erkennen können, wann er seine Bestellung erhält. Online-Händler sind verpflichtet, die Kunden vor Vertragsschluss über die Lieferzeit der Ware zu informieren. Dies ist jedoch oft schwierig. Die Lieferzeiten müssen so genau wie möglich angegeben werden. Der Kunde muss erkennen können, wann er die bestellte Ware erhält. Wörter, wie “voraussichtlich” oder “annähernd” im Zusammenhang mit der Angabe von Lieferfristen sollten nicht verwendet werden.

Verbraucherschlichtung

Wer auf seiner Homepage Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, muss auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen. Neben dem verbindlichen Hinweis auf die Verbraucherschlichtung müssen Onlinehändler mit mehr als zehn Mitarbeitern ab Februar 2017 zusätzlich erklären, ob Sie Kunden eine Schlichtung anbieten. Sind sie dazu nicht bereit, müssen sie Ihre Kunden auch darüber informieren. Wenn Sie sich zur Teilnahme an einer Streitschlichtung verpflichtet haben oder hierzu gesetzlich verpflichtet sind, müssen sie auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.
Wichtig: Zum 1. Januar 2020 wurde die “Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zur “Universalschlichtungsstelle”.

Selbstcheck: Webseiten-Check

Nutzen Sie auch unsere “Tipps zum abmahnsicheren Online-Auftritt – Webseiten-Check” mit vielen weitergehenden Informationen und Hinweisen.

Fazit

Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Anforderungen und der Flut von “Abmahnern”, sollte die Einrichtung eines Online-Shops nie ohne rechtliche Beratung, sei es durch einen Rechtsanwalt oder durch Zusammenarbeit mit einem Anbieter für rechtssichere Texte, erfolgen. Nur diese können schnell auf die sich ständig ändernden Gesetze reagieren und Sie somit vor Abmahnungen bewahren.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Hinweisen lediglich um einen Überblick handelt und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzt.