Das Kassengesetz steht 2025 auf dem Prüfstand

Die IHK-Organisation fordert eine praxisnahe Reform des Kassengesetzes. Eine aktuelle Unternehmensumfrage zeigt: Betrugsbekämpfung muss gezielter erfolgen – ohne ehrliche Unternehmen übermäßig zu belasten.

Hintergrund: Kassengesetz und aktuelle Diskussion

Das Kassengesetz wurde 2016 eingeführt, um Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zu verhindern. Es verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu:
  • Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten,
  • bei jedem Bezahlvorgang einen Beleg auszugeben und
  • alle eingesetzten Kassensysteme der Finanzverwaltung zu melden.
Die Finanzverwaltung kann außerdem unangekündigte Kassen-Nachschauen durchführen und die Systeme vor Ort überprüfen.
Im Herbst/Winter 2025 wird das Gesetz erneut politisch diskutiert. Ein Evaluationsbericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) steht bevor. Dabei geht es auch um die Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag – etwa die Abschaffung der Belegausgabepflicht und die Einführung einer Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro.

Ergebnisse der DIHK-Unternehmensbefragung

Die DIHK hat im Sommer 2025 eine bundesweite Online-Befragung durchgeführt. 973 Unternehmen aus verschiedenen Branchen haben teilgenommen. Die Ergebnisse zeigen:
  • Die aktuellen Regelungen verursachen hohe bürokratische, organisatorische und finanzielle Belastungen.
  • Viele Maßnahmen greifen pauschal und treffen auch steuerehrliche Unternehmen.
  • Die betriebliche Praxis wird durch die Vorgaben teilweise erheblich behindert.
Die Umfrage ist nicht repräsentativ, bietet aber einen breiten Einblick in die Herausforderungen der Unternehmen im Umgang mit dem Kassengesetz. Zu den Ergebnissen der Umfrage.

Maßnahmen zur Reform des Kassengesetzes

Die IHK-Organisation fordert eine zielgerichtete und praxisnahe Reform des Kassengesetzes. Politik und Wirtschaft sollen gemeinsame effektive Lösungen finden und Unternehmen nicht über Gebühr belasten.
Unsere Vorschläge:
  • Gezielte Kontrolle statt pauschaler Belastung: Betrugsanfällige Sachverhalte sollen gezielt von der Finanzverwaltung geprüft werden. EC- und Kreditkartenzahlungen gelten als wenig manipulationsanfällig und sollten nicht pauschal kontrolliert werden.
  • TSE-Pflicht differenziert anwenden: Die Pflicht zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sollte nur für risikobehaftete Geschäftsvorgänge gelten.
  • Belegausgabepflicht reformieren: Einführung einer Bagatellgrenze von z. B. 25 Euro. Belegausgabe nur auf Kundenwunsch. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Abschaffung sollte umfassend und zügig umgesetzt werden.
  • Registrierkassenpflicht kritisch prüfen: Die Einführung einer Pflicht ab 100.000 Euro Umsatz lehnen wir ab. Offene Ladenkassen sollen weiterhin erlaubt bleiben, sofern gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Meldeverfahren vereinfachen: Das elektronische Meldeverfahren, das erst seit dem 1. Januar 2025 verfügbar ist, muss rechtssicher und unkompliziert gestaltet werden. Bestehende Rechtsunsicherheiten sollen rasch geklärt werden.
  • Digitale Prüfmethoden nutzen: Systemprüfungen statt Einzelfallprüfungen. Prüfungen zeitnah nach dem Steuerjahr durchführen. Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen verbessern. Ressourcen bei Finanzverwaltung und Unternehmen schonen.

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