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Nr. 4634252

Registrierkassen

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Registrierkassenpflicht sowie einer verpflichtenden elektronischen Belegbereitstellung. Die vorgesehenen Regelungen würden zahlreiche Unternehmen betreffen und voraussichtlich ab 2028 gelten.

Registrierkassenpflicht: IHK sucht Unternehmensbeispiele zu Kosten und Praxisfolgen geplanter Neuregelungen. Rückmeldungen zu Umstellungsaufwand, technischen Problemen und Auswirkungen bis 22. Oktober 2026 erbeten.

Eine DIHK-Umfrage zeigt, dass das Kassengesetz hohe Bürokratiekosten verursacht. Wir fordern gezielte Reformen statt pauschaler Belastungen. Erfahren Sie mehr!

Unternehmen müssen ihre elektronischen Kassensysteme der Finanzverwaltung melden. Hierfür gilt eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Wie und wo die Meldung erfolgt, erfahren Sie hier.

Welche Regeln gelten für die Kassenführung? Und wer ist dazu überhaupt verpflichtet? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Maria Cristina Tarrús de Vehí