FAQ: Export nach Indien – Einfuhrbestimmungen
Beim Export von Waren nach Indien sind eine Reihe von Vorgaben einzuhalten. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Veranstaltungshinweis
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Welche Unterlagen müssen der Ware beigelegt werden?
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Ursprungszeugnis (Certificate of Origin)Für Waren mit Ursprung Bundesrepublik Deutschland muss "Federal Republic of Germany (European Union)" oder nur "European Union" angegeben werden.
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Handelsrechnung (Commercial Invoice)In dreifacher Ausfertigung in englischer Sprache mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Verkäufers, des Käufers und des Frachtführers
- Marke, Nummer, Anzahl und Art der Packstücke
- Brutto- und Nettogewicht
- Genaue Warenbezeichnung, HS-Code
- Goods and Services Taxpayer Identification Number (GSTIN) und ggf. Import Export Code (IEC), Permanent Account Number (PAN) des Importeurs
- Ursprungsland (bei Waren aus der Bundesrepublik Deutschland: Federal Republic of Germany)
Am Ende der Rechnung hat der Exporteur eine Erklärung abzugeben, dass die Angaben in der Rechnung wahrheitsgemäß und korrekt sind: "We certify this invoice to be true and correct.“ -
Frachtpapiere: Konnossemente oder Luftfrachtbrief
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Packlisten: Enthält eine Sendung mehrere Packstücke unterschiedlichen Inhalts, muss eine Packliste beigefügt werden, die eine Übersicht über Marke, Nummer, Art, Gewicht und Inhalt jedes einzelnen Packstücks ermöglicht.
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Sonstige Zertifikate und Zeugnisse gemäß den Vorschriften der indischen Behörden:
- Chartered Engineer Certificate (CEC) für Gebrauchtmaschinen
- Pflanzengesundheitszeugnis
- Veterinär-, Inspektions- oder Analysezertifikate
Welche Unterlagen benötigt der indische Kunde von mir?
Für die Zahlungsabwicklung benötigt der indische Importeur bzw. seine indische Bank eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes und die Selbstauskünfte "Formular 10F" sowie die "No Permanent Establishment Erklärung" vom Exporteur.
Was brauche ich vom indischen Importeur?
Auf allen Warenbegleitpapieren ist die 15-stellige GSTIN (Goods and Services Taxpayer Identification Number) des indischen Importeurs anzugeben. Manchmal wird zusätzlich noch der IEC (Import Export Code) verlangt.
Was ist bei der Verzollung zu beachten?
Für den Zolltarif gilt das Harmonisierte System. Es wird nach dem cif-Wert verzollt.
Zur Zollanmeldung von Waren muss der indische Importeur grundsätzlich bei der Außenhandelsbehörde DGFT mit dem Import Export Code (IEC) registriert sein. Die Waren werden mit der Zollanmeldung (Bill of Entry) unter Vorlage der Warenbegleitpapiere zum zollrechtlich freien Verkehr ("for home consumption") oder für ein Zolllagerverfahren ("warehousing") angemeldet.
Für die Zollanmeldung kann sich der Importeur von einem von der Zollverwaltung registrierten Zollagenten (Customs Broker) vertreten lassen.
Der indische Importeur muss bei der Außenhandelsbehörde DGFT mit einem IEC registriert sein. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Zollsystem (ICES/ICEGATE) oder über das SWIFT-Verfahren, das mehrere Behördenmeldungen zusammenfasst.
Bei der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr ("for home consumption") entstehen die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrnebenabgaben) zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. Darüber hinaus prüft die Zollverwaltung bei Erhalt der Zollanmeldung, ob die Waren Verboten und Beschränkungen unterliegen. Gegebenenfalls sind für diese Waren zum Zeitpunkt der Anmeldung die vorgeschriebenen Bescheinigungen (Genehmigungen, Zertifikate) zu erbringen.
Über welche Häfen und Flughäfen darf eingeführt werden?
Ware darf nur über zugelassene Zollhäfen sowie internationale Flughäfen eingeführt werden. Für Seefracht gilt eine 48-Stunden-Voranmeldung, für Luftfracht mindestens zwei Stunden.
Zollhäfen: Chennai, Kochi, Kolkata, Mumbai, New Mangalore, Thiruvananthapuram, Tuticorin, Visakhapatnam.
Zollflughäfen: Ahmedabad, Amritsar, Bengaluru, Chennai, Coimbatore, Goa (Dabolim Airport), Hyderabad, Indore, Jaipur, Kochi, Kolkata, Kozhikode, Lucknow, Mumbai, New Delhi, Thiruvananthapuram. Eingeschränkt auch: Bhubaneswar, Guwahati, Nagpur, Trichy, Visakhapatnam
Quellen: Handelskammer Hamburg: K und M Konsulats- und Mustervorschriften (2025), Germany Trade and Invest: Zoll und Einfuhr kompakt (2020)
Links und Downloads
- Indisches Generalkonsulat München (Link: https://cgimunich.gov.in/)
- Export und Import Holz (Nr. 948154)
- Made in Germany (Nr. 948188)