Export nach Indien: Dokumentationspflicht
Indische Unternehmen sind verpflichtet, bei Überweisungen an ausländische Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Dokumente zum Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit (Ansässigkeitsbescheinigung) sind unabhängig von den Aus- und Einfuhrdokumenten erforderlich.
Folgende Dokumente werden verlangt:
- Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate (TCR))
- Formular 10F
- No-Permanent Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Die Formulare 10F und die No-Permanent Establishment Erklärung sind Selbstauskünfte, die in der Regel der indische Geschäftspartner anfragt. Vorlagen zu den Formularen erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
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