Einheitliche Umsatzsteuer

Zum 1. Juli 2017 wurde die Goods and Services Tax (GST) als erste landesweit einheitliche Umsatzsteuer in Indien eingeführt. Erfahren Sie mehr zu den Auswirkungen für Ihr Indien-Geschäft.

Bedeutung für deutsche Unternehmen

Für deutsche Ex- und Importeure änderte sich durch die Einführung praktisch nichts. Beim Export nach Indien werden zwar die bisherigen Zollnebenabgaben durch die IGST ersetzt, allerdings wird auch diese weiterhin durch den indischen Importeur an dessen Endkunden weitergegeben. Deutsche Unternehmen müssen keine IGST auf ihren Rechnungen ausweisen. Auf Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen, aus Zinsen und Lizenzgebühren fallen Quellensteuern an.
Indische Unternehmen werden zum Teil auch an deutsche Unternehmen herantreten und sich nach einer GST-Kennung, GST Registration Number oder ähnlichem erkundigen. Wenn Unternehmen nur nach Indien exportieren oder von dort importieren, benötigen sie keine GST-Registrierung. Der indische Kunde möchte lediglich die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs überprüfen und befragt sehr wahrscheinlich alle seine Zulieferer.
Deutsche Unternehmen mit einer eigenen indischen Niederlassung sind bereits steuerlich registriert. Für die neue Umsatzsteuer sind monatlich drei digitale Steuererklärungen abzugeben. Das gilt für jeden Bundesstaat, in dem das Unternehmen aktiv ist. Auch wenn die indische Niederlassung eines deutschen Unternehmens bereits steuerlich gemeldet ist, ist eine weitere Registrierung im GST Network (GSTN) notwendig. Die Registrierung erfolgt unter der Adresse www.gst.gov.in, welche allerdings i.d.R. nicht aus dem Ausland aufgerufen werden kann.
In Indien ansässige Unternehmen sind darüber hinaus vorsteuerabzugsberechtigt. Die GST wird dadurch erst beim Endkunden zum Kostenfaktor. Der Vorsteuerabzug hat eine Reihe von Voraussetzungen:
  1. Erhalt einer Rechnung vom Auftragnehmer
  2. Empfang der Leistung
  3. Einbehalt der GST durch Auftragnehmer
  4. Abführung der GST durch Auftragnehmer
  5. Fristgerechte Vorsteueranmeldung

Hintergrund und Informationen zur GST

Die Einführung der GST im Jahr 2017 war ein wesentlicher Schritt hin zu einem einheitlichen indischen Binnenmarkt und die größte Steuerreform seit der Staatsgründung 1947. Die GST ersetzte die zuvor geltenden ca. 18  indirekten Steuern und Abgaben auf Ebene der Zentralregierung und der Bundesstaaten. Mit der GST-Einführung wurden alle Waren und Dienstleistungen einem von vier GST-Sätzen zugeordnet.
GST-Sätze Produkte
28 Prozent
U.a. PKW, Luxusgüter
18 Prozent
Großteil aller Waren, alle Dienstleistungen
12 Prozent
Viele Maschinen und Anlagen
5 Prozent
Güter des täglichen Bedarfs
Indische Exporte werden mit null Prozent GST besteuert. Außerdem existieren seltenere Sondersätze wie drei Prozent für Gold.
Die GST wird in drei Formen unterteilt.
  • Central GST (CGST) – Steuer der Zentralregierung
  • State GST (SGST) – Steuer der Bundesstaaten
  • Integrated GST (IGST) – Übergreifende Steuer
Welche dieser drei Formen Anwendung findet, entscheidet der Ort der Leistung. Bei Waren ist dies der letzte Lieferort, bei Dienstleistungen der Ort des Empfängers. Dieser kann innerhalb eines Bundesstaates, in einem zweiten Bundesstaat oder im Ausland liegen.
Anwendung der GST GST-Form
Indische Exporte ins Ausland
Keine GST
Ausländische Exporte nach Indien
IGST
Zoll
Handel zwischen zwei Bundesstaaten
IGST
Handel innerhalb eines Bundestaates
CGST
SGST
Für den Handel innerhalb eines Bundestaates werden zwar zwei Formen der GST angewandt, allerdings bedeutet dies keine doppelte Besteuerung. Ein Beispiel: wird innerhalb eines Bundesstaates eine Dienstleistung gehandelt, wird diese mit 18 Prozent besteuert. Davon entfallen je neun Prozent auf die CGST und neun Prozent auf die SGST.