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Rund um Zoll

Für Importdokumente gilt: Offizielle Unterlagen wie Zollbelege oder Ursprungsnachweise sind im Original aufzubewahren. Doch wie verhält es sich bei Exportdokumenten? Müssen auch sie im Original vorliegen oder reicht eine digitale Archivierung aus? Erfahren Sie mehr!

Das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) hat das bisherige papiergestützte Verfahren von T2L und T2LF Dokumenten ersetzt. Der Zoll hat eine Handreichung veröffentlicht. Erfahren Sie mehr!

Um die Umwelt zu schonen, können leere (Mehrweg-)Verpackungen vereinfacht zur Zollabfertigung angemeldet werden. Lesen Sie mehr über die konkludente Zollanmeldung!

Zum Jahreswechsel gab es wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, die Unternehmen im Auslandsgeschäft beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr!

Das aktuelle Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen 2026 ist auf der Webseite des Zolls veröffentlicht. Jetzt informieren

Kleinsendungen unter 1.000 Euro können ohne die elektronische Anmeldung über ATLAS abgewickelt werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Ausfuhren aus nicht deutschen Zollgrenzstellen. Wie erfolgt der steuerliche Nachweis gegenüber dem Finanzamt? Lesen Sie mehr!

Die Generalzolldirektion erteilt Auskünfte zur EORI-Nummer und Zolltarifnummern und ist unter den Telefonnummern +49 228 303-26030 für Unternehmen und +49 228 303-26020 für Privatpersonen zu erreichen.