Nr. 3400

Verpackungen

Im Unterschied zum bisherigen Verpackungsrecht schafft die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) unmittelbar geltende und EU-weit einheitliche Vorgaben. Dies stellt Unternehmen seit dem 12. August 2026 vor zunehmende Herausforderungen. Informationen rund um das Thema Verpackungsverordnung, Vollständigkeitserklärung und Verpackungsregister sind hier aufgeführt.

Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt weitreichende Änderungen und neue Pflichten für Unternehmen. Welche Änderungen und Pflichten sind das im Detail? Erfahren Sie jetzt mehr!

Das bisherige deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) musste aufgrund der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angepasst werden. Erfahren Sie, welche Regelungen bestehen bleiben, was sich ändert und welche Pflichten Unternehmen künftig beachten müssen.

Sie sind von der PPWR betroffen? Dann bereiten Sie sich schon jetzt vor. Bestimmen Sie Ihre Rolle(n) und machen Sie sich mit den entsprechenden Pflichten vertraut. Erfahren Sie mehr!

Von der PPWR betroffen sind mehr oder weniger alle Verpackungen und alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte handeln. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, wenn spezielles Fachrecht vorliegt.

Wie bisher kennt auch die PPWR den Hersteller einer Verpackung. Im Zusammenhang mit der Konformität von Verpackungen werden nun weitere Rollen eingeführt und damit auch neue Verantwortlichkeiten und Pflichten.

Mit Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung dürfen nur noch PPWR-konforme Verpackungen in Verkehr gebracht werden.

Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Die Nachhaltigkeitsanforderungen an Verpackungen werden allerdings Schritt für Schritt eingeführt. Was kommt wann?

Seit dem 12. August 2026 muss für Verpackungen vor dem ersten Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung erstellt werden. Verantwortlich dafür ist der Erzeuger.

Die Regime der erweiterten Herstellerverantwortung werden auch durch die PPWR nicht vollständig harmonisiert. Es bleibt also dabei: Wer in mehreren EU-Ländern Hersteller ist, muss sich mehrfach registrieren.

Mit Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung PPWR gehen auch neue Anforderungen zur Erweiterten Herstellerverantwortung einher für Unternehmen, die in andere EU-Länder verpackte Waren liefern. Lesen Sie, welche Unternehmen betroffen sind und was zu tun ist.