Nr. 3400

Verpackungen

Informationen rund um das Thema Verpackungsverordnung, Vollständigkeitserklärung und Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen.

Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt weitreichende Änderungen und neue Pflichten für Unternehmen. Welche Änderungen und Pflichten sind das im Detail? Erfahren Sie jetzt mehr!

Seit dem 1. Juli 2022 besteht eine neue Registrierungspflicht für Erstverkehrbringer von allen mit Ware befüllten Verpackungen. Auch Letztvertreiber als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Serviceverpackungen (z. B. To-Go-Becher, Pizzaschachtel, Brötchentüte etc.) sind zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtet.

Wir haben Ihnen eine FAQ mit den wichtigsten Infos und Hinweisen zum Verpackungsgesetz (VerpackG) zusammengestellt. Betroffene Unternehmen müssen sich bei der "Zentralen Stelle Verpackungsregister" registrieren.