Meldepflicht von elektronischen Kassensystemen bis 31. Juli 2025
Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Kassensysteme mit TSE beim Finanzamt gemeldet werden – unabhängig davon, ob diese gekauft, gemietet oder geleast wurden. Betroffen sind u. a. Registrierkassen, App-Kassensysteme und Taxameter. Die Meldung ist ausschließlich digital möglich und erfolgt über das ELSTER-Portal. Jetzt mehr erfahren!