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Firmennamen-Vorprüfung

Unternehmen, die sich ins Handels- oder Gesellschaftsregister eintragen lassen wollen, können den Namen bei der IHK kostenlos auf seine rechtliche Zulässigkeit hin überprüfen lassen.
Die IHK prüft folgende durch das Handelsgesetzbuch (HGB) vorgegebene Kriterien:
  1. Der Name muss das Unternehmen als solches kennzeichnen und Unterscheidungskraft besitzen.
  2. Der Name darf nicht irreführen.
  3. Aus dem Namen muss die Rechtsform ersichtlich sein.
  4. Die Haftungsverhältnisse dürfen nicht im Unklaren bleiben.
  5. Der Name muss sich von anderen im selben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden Namen deutlich unterscheiden.
Zur Vorabprüfung senden Sie bitte das Formular „Firmennamen-Vorprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 22 KB)“ ausgefüllt an uns zurück. Die endgültige Entscheidung über die Eintragung und damit über die Zulässigkeit des Namens ist jedoch dem Registergericht vorbehalten.
Das Formular ist nur für Unternehmen zu verwenden, die sich ins Handelsregister eintragen lassen wollen. Es ist nicht zur Überprüfung von Geschäftsbezeichnungen von Einzelunternehmern (Gewerbetreibenden)  zu verwenden.
Die Vorabprüfung beschäftigt sich nicht mit marken-, urheber-, wettbewerbs- und namensrechtlichen Aspekten. Wir empfehlen daher eine eigene Recherche bezüglich älterer Namensrechte und eines eventuell bestehenden Markenschutzes, um Unterlassungsansprüchen anderer Unternehmen vorzubeugen.
Überprüfen Sie also bitte auch, ob Unternehmen mit dem gleichen Namen ohne Handelsregister- oder Gesellschaftsregistereintrag und Markenschutz bereits existieren. Eine Suche über Suchmaschinen im Internet oder ggf. im Telefonbuch ist dringend zu empfehlen.
Weitere Informationen finden Sie in den IHK-Merkblättern:
Rechtsformen