Nr. 6216560
Fachthemen

Nachhaltigkeit im Auslandsgeschäft

Nachhaltige Lieferketten

Produkte aus Zwangsarbeit sollen auf dem EU-Markt verboten werden. Mit der EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten („Forced Labour Regulation") wurde der notwendige Rahmen geschaffen, um gegen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Binnenmarkt rechtlich vorgehen zu können. Die Verordnung wird ab dem 14. Dezember 2027 gelten.

Fachthemen

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wurde zuletzt deutlich überarbeitet und in wesentlichen Punkten vereinfacht.

SORGFALTSPFLICHTEN IN DER LIEFERKETTE

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) betrifft Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe (Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz) und daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder exportieren.