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Nr. 6216560
Fachthemen

Nachhaltigkeit im Auslandsgeschäft

Nachhaltige Lieferketten

Produkte aus Zwangsarbeit sollen auf dem EU-Markt verboten werden. Mit der EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten („Forced Labour Regulation") wurde der notwendige Rahmen geschaffen, um gegen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Binnenmarkt rechtlich vorgehen zu können. Die Verordnung wird ab dem 14. Dezember 2027 gelten.

Fachthemen

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wurde zuletzt deutlich überarbeitet und in wesentlichen Punkten vereinfacht.

Die EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll den Beitrag des EU-Marktes zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringern. Im Jahr 2026 wurden der Produktumfang angepasst, Pflichten durch aktualisierte Leitlinien und FAQs präzisiert und das EU-Informationssystem weiterentwickelt. Allgemeiner Anwendungsbeginn ist der 30.12.2026.