Energie und Klima
Förderprogramme im Überblick
Kontaktaufnahme mit Fördermittelgebern vor Maßnahmenbeginn ratsam: Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Förderprogramme regelmäßig nur dann erfolgreich in Anspruch genommen werden können, wenn die verantwortlichen Stellen vor Beginn eines Vorhabens kontaktiert werden.
Förderfibel Umweltschutz und Energie
Um Unternehmen die Finanzierung von Umweltmaßnahmen zu erleichtern wurde die Förderfibel Umweltschutz und Energie durch das bayerische Landesamt für Umwelt eingerichtet. Die Förderfibel enthält allgemeine Tipps zur Erlangung von Fördermitteln, einen Überblick über alle in der Förderfibel enthaltenen Programme, Details zu Förderhöhe, Antragstellung, Verwendungszweck und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen sowie weiterführende Informationen durch die direkte Verknüpfung zu Antragsformularen und Fördermittelgebern.
Förderfibel des Bayer. Landesamts für Umwelt
Förderfibel des Bayer. Landesamts für Umwelt
Energieeffizienz-Experten: Mögliche Ansprechpartner/innen
Spezifische Informationen zu Vorhaben, jedoch auch weiterführende Informationen zu Förderprogrammen erhalten Sie beispielsweise von Energieberatern. Einen Überblick über mögliche Ansprechpartner/innen bietet die Energieeffizienz-Experten-Liste.
Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand
Entsprechende Beratungen können sich Unternehmen teilweise fördern lassen.
Informationen zur Förderung einer Beratung bzw. einer Projektbetreuung erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA )
Informationen zur Förderung einer Beratung bzw. einer Projektbetreuung erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA )
KfW-Förderprodukte für Energie und Umwelt
Die KfW bietet Förderprodukte in zwei Formen - als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss.
Konkrete Förderschwerpunkte sind:
- Klimaschutz
- Klimaschutzoffensive für Unternehmen - Energieeffizienz
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
- Energieeffizienz in der Produktion - Erneuerbare Energien und Umwelt
- Erneuerbare Energien
- Offshore-Windenergie
- KfW-Umweltprogramm
- BMUV-Umweltinnovationsprogramm - Nachhaltige Mobilität
- Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden
Elektromobilität
- Umweltbonus:
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe des Förderprogramms Elektromobilität den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Bundesanteil sinkt ab 1. Januar 2024 weiter auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells. - Zuschuss Elektromobilität:
Für Zuschüsse, die der Verordnung 651/2014 über staatliche Beihilfen unterliegen, können bis zu 40 Prozent der Kosten (bei KMU sogar mehr) finanziert werden. Wenn der Zuschuss keine staatliche Beihilfe darstellt, kann eine Beteiligungsfinanzierung von bis zu 90 Prozent gewährt werden. Die Voraussetzungen hängen vom Förderaufruf ab. Weitere Informationen finden Sie hier. -
Flottentauschprogramm Sozial und Mobil:
Das Förderprogramm richtet sich an Organisationen und Unternehmen, die im Sozial- oder Gesundheitsbereich tätig sind oder an Unternehmen, die Leasingfahrzeuge an diese Organisationen vermieten. Das Programm zielt darauf ab, die älteren Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge umzustellen.
Wenn die Hilfe als "De-minimis"-Beihilfe gilt, können KMU eine Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro/Fahrzeug einen Zuschuss zur Finanzierung der zugehörigen Ladeinfrastruktur erhalten. Für andere Unternehmen können je nach Größe zwischen 40 und 60 Prozent der Kosten finanziert werden (die Ladeinfrastruktur wird in diesem Fall nicht finanziert). Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier. - Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland:
Das BMVI hat bis Ende 2025 zusätzliche 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis dahin müssen mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnell-Ladepunkte) errichtet werden.
Das Bundesförderprogramm, das 2017 gestartet wurde, bezuschusst Normal- und Schnell-Ladepunkte zu einem Höchstbetrag von 60 Prozent der Anschaffungskosten. Auch die Kosten für den Netzanschluss oder Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind bis zu einem Höchstbetrag von 60 Prozent förderfähig. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Weitere Förderprogramme
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Förderwegweiser Energieeffizenz