Energie und Umwelt
Förderprogramme im Überblick
Kontaktaufnahme mit Fördermittelgebern vor Maßnahmenbeginn ratsam: Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Förderprogramme regelmäßig nur dann erfolgreich in Anspruch genommen werden können, wenn die verantwortlichen Stellen vor Beginn eines Vorhabens kontaktiert werden.
- Förderfibel Umweltschutz und Energie
- Übersicht der Bundes-Förderprogramme
- Energieeffizienz-Experten: Mögliche Ansprechpartner/innen
- Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand
- KfW-Förderprodukte für Energie und Klimaschutz
- KfW-Umweltprogramm
- BAFA-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)
- Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)/(BEG – Einzelmaßnahme)
- Förderung von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen
- Elektromobilität
- Wasserstoff
- Förderung industrielle Bioökonomie
- EU LIFE-Programm
- Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von “grüner” und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur
- KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Förderfibel Umweltschutz und Energie
Um Unternehmen die Finanzierung von Umweltmaßnahmen zu erleichtern wurde die Förderfibel Umweltschutz und Energie durch das bayerische Landesamt für Umwelt eingerichtet. Die Förderfibel enthält allgemeine Tipps zur Erlangung von Fördermitteln, einen Überblick über alle in der Förderfibel enthaltenen Programme, Details zu Förderhöhe, Antragstellung, Verwendungszweck und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen sowie weiterführende Informationen durch die direkte Verknüpfung zu Antragsformularen und Fördermittelgebern.
Förderfibel des Bayer. Landesamts für Umwelt
Förderfibel des Bayer. Landesamts für Umwelt
Übersicht der Bundes-Förderprogramme
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Förderwegweiser Energieeffizienz
Energieeffizienz-Experten: Mögliche Ansprechpartner/innen
Spezifische Informationen zu Vorhaben, jedoch auch weiterführende Informationen zu Förderprogrammen erhalten Sie beispielsweise von Energieberatern. Einen Überblick über mögliche Ansprechpartner/innen bietet die Energieeffizienz-Experten-Liste. Eine Listung ihres Beraters ist für eine mögliche BAFA-Antragstellung notwendig.
Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand
Entsprechende Beratungen können sich Unternehmen teilweise fördern lassen.
Informationen zur Förderung einer Beratung bzw. einer Projektbetreuung erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA )
Informationen zur Förderung einer Beratung bzw. einer Projektbetreuung erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA )
KfW-Förderprodukte für Energie und Klimaschutz
Die KfW bietet Förderprodukte in zwei Formen - als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss.
Konkrete Förderschwerpunkte sind:
- Sanierung
- Nichtwohngebäude – Kredit
- Klimaschutz für Unternehmen
- Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
- KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation
- Energieeffizienz
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
- Energieeffizienz in der Produktion
- Nachhaltige Mobilität
- Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
- Erneuerbare Energien und Umwelt
- Erneuerbare Energien
- Offshore-Windenergie
- KfW-Umweltprogramm
- Umweltinnovationsprogramm
KfW-Umweltprogramm
Das KfW-Umweltprogramm wurde um den Verwendungszweck "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" ergänzt. Unter diesem Verwendungszweck werden ab sofort Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks und an Betriebsgebäuden gefördert. Das Programm bietet Kredite mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60%.
Gefördert werden Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen vor allem:
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks (mit Tilgungszuschuss)
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Technische Klimaschutzmaßnahmen
- Anpassung an den Klimawandel
- Umweltfreundlicher Verkehr
- Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für
- Grundstückserwerb; das geht mit dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376)
- Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz; das geht mit Förderprodukten aus dem Bereich Energie und Umwelt
- Technische gebäudebezogene Maßnahmen; das geht mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (263)
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Weiter Informationen zum Umweltprogramm erhalten Sie auf der KfW-Homepage.
BAFA-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)
Mit dem Programm unterstützt das BAFA Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme investieren und damit nachhaltig zur sparsamen und rationellen Verwendung von Energie und Ressourcen in ihren Unternehmen beitragen.
Gefördert wird in den Modulen:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
- Modul 5: Transformationspläne
- Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klimafreundliche Investitions- sowie anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben.
Das alte Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ wird durch das Fördermodul 1 innerhalb der neuen Bundesförderung abgelöst.
Förderfähig sind nun Projekte bei kleinen und mittleren Unternehmen ab 500.000 Euro, für große Unternehmen gibt es die Schwelle von einer Million Euro. Die BIK fördert Investitionen aller Branchen, die durch den Ersatz von fossiler Energie mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen. Maximale Fördersumme sind 200 Mio. Euro.
- Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Projektträger: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien - Modul 2: Carbon Capture and Utilization (CCU), Carbon Capture and Storage (CCS)
Projektträger: Projektträger Jülich – PtJ
Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)/(BEG – Einzelmaßnahme)
Die überarbeitete Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ trat zum 01.01.2024 in Kraft .
Unter dem allgemeinen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden frühere Förderprogramme zusammengefasst und unterteilen sich in eine Grundstruktur mit vier Förderrichtlinien: die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude − Nichtwohngebäude“ (BEG NWG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN) sowie die nun in Kraft getretene „Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).
Mit der BEG EM sollen Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte in Gebäuden angereizt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus-Stufe durch die geförderten Einzelmaßnahmen ist dabei nicht erforderlich.
Die BEG EM fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Heizungsoptimierung, der Fachplanung und Baubegleitung sowie Maßnahmen bei Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungsaustausch), die den in der Förderrichtlinie dargelegten Anforderungen entsprechen. Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht und die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Zusätzlich kann ein ergänzendes Kreditangebot in Anspruch genommen werden.
Förderung für den Heizungstausch:
Für den Heizungstausch gewährt die BEG EM eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Biomasseheizungen, die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 einhalten, erhalten einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro. Für selbstnutzende Wohnungseigentümer gibt es unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit zur zusätzlichen Inanspruchnahme von Klimageschwindigkeits-Bonus und/oder Einkommens-Bonus. Die maximal förderfähigen Investitionskosten bemessen sich in Abhängigkeit des Gebäudetyps an der Anzahl der Wohneinheiten (WG) bzw. der Nettogrundfläche (NWG).
Förderung für weitere Effizienzmaßnahmen:
Neben der Heizungstausch-Förderung können auch weiterhin Zuschüsse für einzelne Effizienzmaßnahmen beantragt werden: z. B. für Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen; für Erneuerung, Ersatz oder erstmaligen Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren; für Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung; für Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Gebäudeautomation; für Kältetechnik zur Raumkühlung oder den Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme. Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %, plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude. Die maximal förderfähigen Investitionskosten bemessen sich auch hier in Abhängigkeit des Gebäudetyps an der Anzahl der Wohneinheiten (WG) bzw. der Nettogrundfläche (NWG).
Antragstellung:
Die Zuschüsse für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik; außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden zukünftig bei der KfW beantragt. Die technische Antragstellung bei der KfW beginnt für Einfamilienhäuser voraussichtlich ab 27.02.2024, für alle weiteren Antragstellergruppen zeitlich gestaffelt im Laufe des Jahres 2024. Übergangsweise können förderfähige Vorhaben ab sofort und befristet bis zum 31.08.2024 bereits begonnen werden, der Antrag muss dann bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Die Beantragung der weiteren Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen erfolgt weiterhin beim BAFA. Hier ist die technische Antragstellung bereits seit dem 01.01.2024 möglich. Der Ergänzungskredit kann über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.
Förderung von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen
Mit dem Förderprogramm „BioWärme Bayern“ werden automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW und zugehörige Wärmenetze gefördert.
Die Richtlinie ist in zwei Förderbereiche, die sich hinsichtlich Fördervoraussetzungen und Förderauflagen unterscheiden, gegliedert. Zudem können zugehörige energieeffiziente Wärmenetze gefördert werden, sofern die Wärme zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und/oder aus Abwärme im Sinne der Richtlinie BioWärme Bayern stammt.
- Neuinvestition in ein automatisch beschicktes Biomasseheizwerk (z. B. Hackschnitzelheizung, Pelletheizung) mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt.
Neu: Fördermöglichkeit des zugehörigen Wärmenetzes (Neuerrichtung oder Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen) - Neuinvestition in automatisch beschickte Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte). Der Anteil der Abwärme, Wärme aus Solarthermie bzw. Umweltwärme an der benötigten Jahres-Wärmeerzeugung muss dabei mindestens zehn Prozent betragen.
Neu: Fördermöglichkeit des zugehörigen Wärmenetzes (Neuerrichtung oder Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen)
Weitere Information und Merkblätter zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Technologie- und Förderzentrums (TFZ).
Elektromobilität
Bayerische Förderung von Ladepunkten für elektrische Lastkraftwagen
Bayern unterstützt mit einem Förderprogramm die Errichtung von Schnell-Ladepunkten für elektrische Lastkraftwagen. Unternehmen aus dem Bereich Gütertransport können die Mittel aus der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ beantragen.
- Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind. - Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. - Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
- Ladestandorte in Bayern
- Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
- Sicherstellung einer Mindestbetriebsdauer von drei Jahren
- Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags
- Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises. - Wie erfolgt die Antragstellung für die Förderung?
Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von konkreten Förderaufrufen über das elektronische Formularsystem des Projektträgers möglich. Die Antragsbewertung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel in absteigender Reihenfolge aller Anträge nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Ladepunkt“.
Das Förderprogramm wird von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH betreut, dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Es werden verschiedene Förderaufrufe gestartet:
1. Förderaufruf vom 01.11.2021 bis 31.12.2021
2. Förderaufruf vom 01.07.2022 bis 30.09.2022
3. Förderaufruf vom 02.05.2023 bis 30.06.2023
4. Förderaufruf vom 01.08.2024 bis 30.08.2024
2. Förderaufruf vom 01.07.2022 bis 30.09.2022
3. Förderaufruf vom 02.05.2023 bis 30.06.2023
4. Förderaufruf vom 01.08.2024 bis 30.08.2024
Weitere sollen folgen.
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Seit 01.11.2021 läuft das Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern.
Seit 01.11.2021 läuft das Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel ist pro Jahr ein Aufruf geplant. Das Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
- Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Kommunen und Landkreise. - Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von neuen Ladepunkten. Je nach Förderaufruf ist auch die Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastrukturen oder die Ertüchtigung des Netzanschlusses an bestehenden Standorten förderfähig. Weitere Details und Rahmenbedingungen werden in den Förderaufrufen mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt. - Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
- Ladestandorte in Bayern
- Öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte im Sinn der LSV in ihrer aktuell gültigen Fassung
- Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags
- Nutzung der Ladepunkte im Sinne des Förderprogrammes (Verwertungszeitraum) von sechs Jahren
- Jederzeit Abgabe von 100% Ökostrom an jedem Ladepunkt
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
- Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis und eine Bodenmarkierung gem. Förderrichtlinie anzubringen
- Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises. - Wie erfolgt die Antragstellung für die Förderung?
Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem des Projektträgers. Das entsprechende Antragsformular findet man unter jeweils nachstehendem Aufruf:
- Förderaufruf vom 01.11.2021 bis 31.12.2021
- Förderaufruf vom 01.07.2022 bis 30.09.2022
- Förderaufruf vom 02.05.2023 bis 30.06.2023
- Förderaufruf vom 01.08.2024 bis 30.08.2024
- Förderaufruf vom 02.06.2025 bis 04.07.2025
Das Förderprogramm wird von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH betreut.
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Wasserstoff
- Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI)
- Im Rahmen des Programms sollen bis zu 50 Elektrolyse-Anlagen in Bayern gefördert werden.
- Es werden die Investitionskosten für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar verbundenen Anlagenbestandteilen zur Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff mit einer Mindestleistung von 1 Megawatt gefördert. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss mit einer Förderquote von 45 Prozent.
- Die Förderrichtlinie tritt zum 27.07.2023 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2026.
- Die Förderung wird im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht der Projektträger, die VDI Technologiezentrum GmbH und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
- Antragsstellung und Verfahrensablauf
- Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der VDI Technologiezentrum GmbH als beliehenem Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Der Projektträger veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch.
- Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
Förderung industrielle Bioökonomie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit seinem Förderprogramm Industrielle Bioökonomie den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.
Die Art der Förderung und die Förderkonditionen unterscheiden sich nach den Förderbausteinen (A,B,C). Gefördert werden insgesamt drei Förderbausteine. Sie zielen auf die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie und damit auf die Skalierung innovativer bioökonomischer Prozesse und Verfahren ab (Bausteine A und B). Zudem soll die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze anhand von Beispielregionen der industriellen Bioökonomie vorangetrieben werden (Baustein C).
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es beginnt in der ersten Stufe mit der elektronischen Skizzenvorlage über das vom Projektträger bereitgestellte Projektportal. Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel, eine Empfehlung zur Antragstellung. Zu den Einreichungsstichtagen am 1. März und 30. Juni eines Jahres können Projektskizzen für alle drei Förderbausteine eingereicht werden.
Kontaktmöglichkeit: VDI Technologiezentrum GmbH | Tel. 0211 - 6214 527 | Industrielle-Biooekonomie@vdi.de
Die Skizzeneinreichung ist jeweils zum 01. März und 30. Juni eines Jahres möglich.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Industrielle Bioökonomie finden Sie auf der Seite des BMWK.
EU LIFE-Programm
Dieses europaweite Instrument kofinanziert Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz in der EU und in Drittstaaten. Die derzeitige Projektphase läuft noch bis 2027. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln.
Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
- Klimaschutz und Klimaanpassung
- Energiewende
Gefördert werden Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, akademische Einrichtungen und Regierungen.
Zentrale Beratungsstelle in Deutschland im Auftrag des BMUV ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Zentrale Beratungsstelle in Deutschland im Auftrag des BMUV ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von “grüner” und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur
Die “Exportinitiative Umwelttechnologien” des BMUV unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und juristische Personen des privaten Rechts beim Aufbau einer nachhaltigen Infrastruktur zum Nutzen der Umwelt und für bessere Lebensbedingungen. Konkret soll Wissen und Anwendung von insbesondere Umwelt-, Ressourcenschutz- und Effizienztechnologien sowie der Aufbau innovativer (“grüner”) Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf marktvorbereitend gefördert, verbreitet und verstärkt werden.
Die Handlungsfelder umfassen:
- Kreislaufwirtschaft
- Wasser- und Abwasserwirtschaft
- netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien
- nachhaltiger Konsum
- Mobilität
- nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
- Querschnittsthemen
Für die Förderung kommen Projekte verschiedener Art in Frage:
- Durchführbarkeitsstudien
- Pilot- und Modellvorhaben im Ausland
- Kompetenzentwicklung (Capacity Building)
- Investive Maßnahmen und damit verbundene experimentelle Forschung
Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Die Frist zum Einreichen von Projektskizzen wird in Förderaufrufen bekannt gegeben.
KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Das BMBF fördert Projekte von KMUs, die zu Spitzenforschung und zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Ziel ist es die Unternehmen in Forschung und Entwicklung zu stärken und innovationsfreudiger zu machen.
Die Förderrichtlinie legt den Fokus auf nachhaltige Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, um Ressourcen zu schonen und der Umweltverschmutzung entgegenzuwirken. Unterstützt werden Projekte, die zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen beitragen.
Förderfähig sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU, entweder als Einzelprojekt oder im Verbund mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Projekte müssen zur Ressourceneffizienz, nachhaltigem Wassermanagement oder Kreislaufwirtschaft beitragen und eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive haben.
Zuwendungsempfänger sind KMU gemäß EU-Definition. Gefördert werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit bis zu 500.000 Euro. Die Projekte sollen über zwei Jahre laufen und eine nachhaltige Verwertung der Ergebnisse sicherstellen. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.