Bankkaufmann / Bankkauffrau - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Bankkaufmann statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Bankkaufmann aus?
Die Teil 1 Prüfung findet je nach Ausbildungsdauer in 3. oder 4. Ausbildungshalbjahr statt.
Prüfungsbereich schriftlich
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Prüfungszeit/ Gewichtung
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Prüfungsform
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Konten führen und Anschaffungen finanzieren
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Kundensituationen und -anliegen zu analysieren, kundenorientierte Lösungen zu entwickeln und zu erörtern, Möglichkeiten projektorientierter Arbeitsweisen aufzuzeigen sowie rechtliche Regelungen einzuhalten.
Für den Nachweis sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
Kontoführung und nicht-dokumentärer Zahlungsverkehr, Anlage auf Konten sowie Konsumentenkredite.
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90 Minuten
20 Prozent
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ca. 70% ungebundene Aufgaben
ca. 30 % gebundene Aufgaben
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Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Bankkaufmann aus?
Die Teil 2 Prüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Prüfungsbereich schriftlich
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Prüfungszeit/ Gewichtung
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Prüfungsform
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Vermögen aufbauen und Risiken absichern
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
komplexe Kundenanliegen und Vermögenssituationen zu analysieren, kursbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen, kundenorientierte Lösungen zum Aufbau und zur Optimierung von Vermögen zu entwickeln und zu erörtern, Kunden und Kundinnen anlassbezogen über Vorsorge und Absicherung zu informieren sowie rechtliche Regelungen einzuhalten
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90 Minuten
20 Prozent
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ca. 70 % ungebundene Aufgaben
ca. 30 % gebundene Aufgaben |
Finanzierungsvorhaben begleiten
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Informationen zu Finanzierungsvorhaben sowie zu den Kreditnehmern und Kreditnehmerinnen aufzubereiten und zu bewerten, Sicherheiten zu bewerten und auszuwählen, Konditionen zu begründen, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Sicherheit, der Bonität sowie der Rentabilität der Kundenverbindung, Kunden und Kundinnen Prozesse im Rahmen des Immobilienerwerbs zu beschreiben, Signale für die Gefährdungen von Kreditengagements zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten sowie rechtliche Regelungen einzuhalten.
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90 Minuten
20 Prozent
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ca. 70 % ungebundene Aufgaben
ca. 30 % gebundene Aufgaben |
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen
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60 Minuten
10 Prozent
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Gebundene Aufgaben
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Kunden beraten (mündliche Prüfung)
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30 Minuten
30 Prozent
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Gesprächssimulation
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Wie läuft die mündliche Prüfung zum Bankkaufmann ab?
Im Prüfungsbereich Kunden beraten hat der Prüfling nachzuweisen, dass er
- Beratungsgespräche ganzheitlich, systematisch, situationsgerecht und zielorientiert führen,
- sich kundenorientiert verhalten,
- analoge oder digitale vertriebs- und beratungsunterstützende Hilfsmittel einsetzen,
- Kunden über Nutzen und Konditionen von Bankleistungen informieren sowie rechtliche Regelungen einhalten,
- auf Kundenfragen und -einwände eingehen,
- über den Gesprächsanlass hinausgehende Kundenbedarfe erkennen und ansprechen,
- fachliche Hintergründe und Zusammenhänge berücksichtigen sowie
- Gespräche kundenorientiert abschließen kann.
Mit dem Prüfling wird ein Beratungsgespräch als Gesprächssimulation geführt, in der er die der oben aufgeführten Anforderungen nachzuweisen hat. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus unterschiedlichen Tätigkeiten zur Wahl.
Folgende Tätigkeiten kommen für die zur Auswahl gestellten Aufgaben in Betracht:
- Konten führen,
- Anschaffung finanzieren,
- Vermögen aufbauen,
- Risiken absichern sowie,
- Baufinanzierungsgeschäft im Privatkundengeschäft begleiten
Bei den zur Auswahl gestellten Aufgaben aus den oben aufgeführten Tätigkeiten (Nr. 1 bis Nr. 5) sind folgende Kombinationen nicht zulässig:
• Nummer 1 und 3
• Nummer 2 und 5
Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung. Mehr Informationen gibt es im Merkblatt Hinweise zur Aufgabenauswahl, Vorbereitungszeit und Hilfsmittel. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB)
Wann gilt die Prüfung zum Bankkaufmann als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- in mind. drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mind. “ausreichend”
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend"
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- Vermögen aufbauen und Risiken absichern,
- Finanzierungsvorhaben begleiten oder
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.