LKW-Unternehmen aufgepasst: Fördermittel für Weiterbildung
Ab 14. Januar 2026, 9 Uhr, können Unternehmen des Güterkraftverkehrs Fördermittel für die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter beantragen. Die dafür erforderlichen Anträge im Förderprogramm Aus- und Weiterbildung sind ab sofort beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu finden. Die Brandenburger Industrie- und Handelskammern raten zu einer zeitnahen Antragstellung.
So kann die dreijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer mit bis zu 50.000 EUR pro Azubi durch den Staat gefördert werden oder auch allgemeine freiwillige Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen, wie zum Beispiel:
- Vorbereitungslehrgänge für die IHK-Prüfung zum Verkehrsleiter
- Fahrsicherheitstraining – wirtschaftliches Fahren
- Seminare zur Ladungssicherung und Arbeitssicherheit
- Fremdsprachen- und Deutschkurse
- Fortbildungen zum Fachwirt für Logistiksysteme und Güterverkehr,
- Fortbildung zum Kraftverkehrsmeister
- Vorbereitungskurse zur Ausbildereignungsprüfung
Informationen zum Programm und zur Antragstellung im e-Service-Portal beim Bundesamt für Logistik und Mobilität: https://antrag.gbbmdv.bund.de
Die Antragsfrist endet am 31. August 2026.
Die Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam beraten ihre Mitgliedsunternehmen der Branche Verkehr zur Ausbildung, zu Weiterbildungsangeboten, Prüfungen und Fördermöglichkeiten.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen.