Ladenöffnungsgesetz Brandenburg
Endlich zeitgemäße Regelungen für Smart Stores
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg, der Städte- und Gemeindebund Brandenburg und die drei brandenburgischen Industrie- und Handelskammern begrüßen, dass das Ladenöffnungsgesetz um Regelungen für vollautomatisierte Verkaufsstellen ergänzt wird.
Damit trägt Brandenburg den neuen Entwicklungen im Handel Rechnung und schafft die Voraussetzungen für flexible innovative Handelskonzepte und eine moderne Nahversorgung. Sogenannte Smart Stores sind autonome Läden ohne dauerhaft anwesendes Personal. Die bisherige Gesetzeslage behandelte sie wie gewöhnliche Geschäfte und untersagte die ganztägige Zugänglichkeit.
„Smart Stores sind ein wichtiger Baustein für die Nahversorgung der Menschen – insbesondere in den dünn besiedelten Regionen Brandenburgs, in denen wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten häufig fehlen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun rechtssichere Rahmenbedingungen für den Betrieb der Smart Stores geschaffen wurden. Das zeigt: Mit pragmatischen Lösungen lassen sich Bürokratie abbauen und die Nahversorgung stärken. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen“, erklärt Björn Fromm, Präsident des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg.
„Der unbemannte Verkaufspunkt kommt nun auch nach Brandenburg. Die neuen Regeln geben startbereiten Unternehmen endlich Rechtssicherheit. Dass Anforderungen aus der Praxis – insbesondere beim Genehmigungsverfahren – berücksichtigt wurden, ist ein Erfolg des engen Austauschs zum Bürokratieabbau zwischen Politik, Verbänden und IHKs. Das ist ein starkes Signal für Unternehmen und Kommunen“, sagt Jens Warnken, Präsident der IHK Cottbus, für die Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger IHKs.
„Das neue Gesetz ermöglich jetzt auch in Brandenburg die schon aus anderen Bundesländern bekannten Smart Stores mit einer flexiblen 24/7 Öffnung. Damit kann einerseits ein zeitgemäßer ergänzender Beitrag zu Verbesserung der Versorgung außerhalb der Zentren geleistet werden. Zum anderen wird stationärer Handel gegenüber dem Onlinehandel gestärkt“, sagt Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.
Die autonomen Läden können dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen, wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten zu erhalten und bestehende Angebote sinnvoll zu ergänzen. Durch die Möglichkeit zu erweiterten Öffnungszeiten können Kundenbedürfnisse besser abgedeckt werden – automatisiert und bargeldlos.
Weitere Schritte beim Bürokratieabbau notwendig
Gleichzeitig sehen die Verbände und Kammern weiterhin Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau, insbesondere bei verkaufsoffenen Sonntagen. Sie sprechen sich dafür aus, die Vorgabe zu überprüfen, wonach Sonntagsöffnungen an einen besonderen Anlass geknüpft sein müssen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen.