FAQs zur Wahl
Worum geht es überhaupt?
Die IHK braucht Ihr unternehmerisches Know-how im Dialog mit der Politik und Verwaltung, um etwas für die Region und die Interessen ihrer Mitglieder bewegen zu können. Seit über 125 Jahren setzen sich Unternehmerinnen und Unternehmer mit der Kammer für die regionale Wirtschaft ein. Das zentrale Gremium ist die Vollversammlung, das regionale “Parlament der Wirtschaft”.
Wie setzt sich die IHK-Vollversammlung zusammen?
Die Vollversammlung amtiert 5 Jahre und besteht aus einer in der Wahlordnung festgelegten Zahl an Mitgliedern, die sich branchenmäßig und nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zusammensetzen. Es gibt Wahlgruppen und Wahlbezirke.
Wahlgruppen:
- Dienstleistungen
- Groß- und Einzelhandel
- Industrie/verarbeitendes Gewerbe/Baugewerbe
- Banken/Versicherungen
- Informationstechnik/Medien/Nachrichten
- Energie
- Gastgewerbe
- Verkehr/Logistik
Wahlbezirke:
- Potsdam
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Brandenburg an der Havel
- Landkreis Havelland
- Landkreis Oberhavel
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Landkreis Prignitz
- Landkreis Teltow-Fläming
In den Wahlgruppen 4 bis 8 bildet der IHK-Bezirk den Wahlbezirk.
Welche Aufgaben hat die IHK-Vollversammlung?
Die IHK-Vollversammlung tagt mindestens zweimal pro Jahr. Sie
- bestimmt die Positionen der IHK zu wirtschaftspolitischen Fragen,
- beschließt die wichtigsten Projekte der IHK Potsdam und entscheidet über die Verwendung und den Einsatz von Mitteln,
- entscheidet über den Haushalt, die Mitgliedsbeiträge und Gebühren,
- diskutiert und beschließt Rechtsnormen, zum Beispiel in der Beruflichen Bildung,
- vernetzt sich in der Unternehmerschaft und mit politischen Entscheidungsträgern.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder IHK-zugehörige Gewerbebetrieb. Wahrgenommen werden kann das Wahlrecht von der oder den dafür vertretungsberechtigten Personen.
Damit hat jedes Westbrandenburger Unternehmen - unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz - eine Stimme für kandidierende Unternehmerinnen und Unternehmer.
Wen kann man wählen?
Alle Bewerber sind Gewerbetreibende, Kaufleute und Unternehmer aus dem Bereich der IHK Potsdam, die sich ehrenamtlich in der wirtschaftlichen Selbstverwaltung engagieren wollen, denn die Vollversammlung soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein „Spiegelbild“ der regionalen Wirtschaft darstellen. Das bedeutet, dass alle Gewerbezweige entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten sein sollen.
Für jeden Kandidaten wird innerhalb der jeweiligen Wahlgruppe und des jeweiligen Wahlbezirkes abgestimmt. Die Wahlgruppen und Wahlbezirke werden in der Wahlordnung festgelegt.
Wie kann man kandidieren?
Die IHK ist Ihre Organisation – gestalten Sie mit!
Über 87.000 Unternehmen sind in der IHK Potsdam organisiert. Das gibt uns eine unüberhörbare Stimme im politischen Raum, mit der wir vieles bewegen können.
Über 87.000 Unternehmen sind in der IHK Potsdam organisiert. Das gibt uns eine unüberhörbare Stimme im politischen Raum, mit der wir vieles bewegen können.
Sie können Ihr Interesse an einer Kandidatur zur Vollversammlung ab sofort über dieses Formular (PDF-Datei · 261 KB) bis zum 22. Februar 2027 anmelden. Wir kontaktieren Sie daraufhin und gehen mit Ihnen die weiteren Schritte durch.
Bringen Sie Ihre Stimme ein:
- Werden Sie Teil eines starken Netzwerkes
- Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Region aktiv mit
- Bringen Sie Ihr Fachwissen mit in unsere Diskussionsrunden ein
- Zeigen Sie uns, welche Themen Ihre Branche bewegt
Wann und wie wird gewählt?
Ab 5. Mai 2027 erhalten alle wahlberechtigten Unternehmen per Post die Wahlunterlagen der IHK Potsdam mit den Zugangsdaten für die Online-Wahl. Diese enthalten eine anonymisierte Wahlnummer und ein Passwort. Außerdem finden die Wahlberechtigten darin eine “Schritt für Schritt”-Anleitung zum Wahlvorgang. So wird die Wahl der neuen Vollversammlung für die wahlberechtigten Mitgliedsbetriebe einfach und sicher. Bis 15. Juni 2027 kann gewählt werden.