Russland-Ukraine-Krieg

Zollbestimmungen

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die momentan geltenden Zollbestimmungen mit Bezug auf den Import und Export Deutschland-Russland und Deutschland-Ukraine.

Prüfschema – Güterlieferungen nach Russland und in die Ukraine

Hier ist eine unverbindliche Grafik der Prüferfordernisse für Güterlieferungen nach Russland aufgeführt. Der Güterbegriff umfasst grundsätzlich Waren, Software und Technologie.
Die zentrale Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 833/2014 in der aktuellen Fassung.
Wenn nach diesen Schritten kein Verbot / keine Genehmigungspflicht besteht, ist eine Lieferung grundsätzlich möglich.
Ausgenommen sind bei dieser Übersicht Dienstleistungen, die grundlegende Frage der Zahlung sowie der Transport.

Bei Lieferungen nach Russland sind bei Zollanmeldungen zusätzlich die neuen ATLAS-Unterlagencodierungen anzuwenden.
Quelle: IHK Stuttgart und IHK Düsseldorf

Kontakt zum Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bei telefonischen Anfragen zum Russland-Embargo steht das BAFA unter der Hotline: 06196 908-1237 zur Verfügung.
Bei Fragen zu einem beabsichtigten Ausfuhrvorhaben, zu Empfängern in Russland oder zur Einstufung von Gütern nutzen Unternehmen bitte das Formular „Sonstige Anfrage“ im ELAN-K2 Ausfuhr-System des BAFA.
Bei rechtlichen Grundsatzfragen senden Sie eine E-Mail an: ru-embargo@bafa.bund.de

Carnet ATA

Für Russland und Belarus werden keine Carnets mehr durch die IHK Potsdam ausgestellt.
Allianz Trade informiert uns, dass vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland auf ukrainischem Territorium, Allianz Trade keine Rückhaftung mehr für neue Carnets übernimmt, welche für Reisen in die Ukraine ausgestellt werden. Dies gilt auch für die Ausstellung von Anschluss-Carnets. Deshalb werden ab dem 08.04.2022 auch keine neuen Carnets bzw. Anschluss-Carnets für Reisen in die Ukraine durch die IHK Potsdam mehr ausgestellt. .

Einschränkungen beim Präferenzabkommen
EU-Ukraine

Die aktuelle Ukraine-Russland-Krise hat auch Auswirkungen auf das Präferenzabkommen zwischen der EU und Ukraine.
Am 23. Februar 2022 gab die EU bekannt, dass Einfuhren aller Waren, die in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.
Einzelheiten sind dem nachstehenden Link zu entnehmen:

Ukraine: Zollabfertigung von Hilfslieferungen und Sachspenden in die Ukraine

Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, können für die zollrechtliche Abwicklung verschiedene Verfahrensvereinfachungen nutzen. Diese hat der Zoll auf seiner Internetseite zusammengefasst und eine entsprechende Hotline eingerichtet: Zoll online - Zollabfertigung von Hilfslieferungen und Sachspenden in die Ukraine

Beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung