Russland-Ukraine-Krieg

Zollbestimmungen

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die momentan geltenden Zollbestimmungen mit Bezug auf den Import und Export Deutschland-Russland und Deutschland-Ukraine. 

Prüfschema – Güterlieferungen nach Russland und in die Ukraine 

Hier ist eine  unverbindliche Grafik der Prüferfordernisse für Güterlieferungen nach Russland aufgeführt. Der Güterbegriff umfasst grundsätzlich Waren, Software und Technologie.
Die neuen Anhänge der Verordnung 833/2014 sind in der  Änderungsverordnung 2022/328 vom 25. Februar 2022, Amtsblatt L49 enthalten. 
Wenn nach diesen Schritten kein Verbot / keine Genehmigungspflicht besteht, ist eine Lieferung grundsätzlich möglich. 
Ausgenommen sind bei dieser Übersicht Dienstleistungen, die grundlegende Frage der Zahlung sowie der Transport.

Bei Lieferungen nach Russland sind bei Zollanmeldungen zusätzlich die neuen   ATLAS-Unterlagencodierungen anzuwenden.
Quelle: IHK Stuttgart und IHK Düsseldorf

Hinweis zu Hilfsgütertransporten (Lockerung des  Sonn- und Feiertagsverbots für LKWs)
Ab 4. März können LKWs in Brandenburg auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein, wenn sie Hilfsgüter im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine transportieren. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 26. Juni 2022. Weitere Details dazu finden Sie beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg.

Kontakt zum Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bei telefonischen Anfragen zum Russland-Embargo steht das BAFA unter der Hotline: 06196 908-1237 zur Verfügung.
Bei Fragen zu einem beabsichtigten Ausfuhrvorhaben, zu Empfängern in Russland oder zur Einstufung von Gütern nutzen Unternehmen bitte das Formular „Sonstige Anfrage“ im  ELAN-K2 Ausfuhr-System des BAFA.
Bei rechtlichen Grundsatzfragen senden Sie eine E-Mail an:  ru-embargo@bafa.bund.de

Carnet ATA

Für Russland und Belarus werden keine Carnets mehr durch die IHK Potsdam ausgestellt. 
Allianz Trade informiert uns, dass vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland auf ukrainischem Territorium, Allianz Trade keine Rückhaftung mehr für neue Carnets übernimmt, welche für Reisen in die Ukraine ausgestellt werden. Dies gilt auch für die Ausstellung von Anschluss-Carnets. Deshalb werden ab dem 08.04.2022 auch keine neuen Carnets bzw. Anschluss-Carnets für Reisen in die Ukraine durch die IHK Potsdam mehr ausgestellt. .
Den Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen in die Ukraine, Russland oder Belarus zu benutzen.

Russischer Zoll schaltet Hotline für Zollabfertigung

Die russischen Zollbehörden haben angesichts der Folgen weiterer Sanktionen Hotlines eingerichtet. Dort können sich Unternehmen und Transportfirmen melden, um die Zollabwicklung ihrer Waren sicherzustellen. Über die Hotlines informieren die Zolldirektionen rund um die Uhr über den Ablauf der Zollabfertigungen in der jeweiligen Region.
Der russische Zoll will nach eigenen Angaben bei der Abfertigung von Waren und Transportfahrzeugen jedwede notwendige Unterstützung leisten. Jede Anfrage wird eingehend geprüft. Zu diesem Zweck wurden operative Leitstellen eingerichtet, um die Situation an den Kontrollstellen zu überwachen. Wer sich direkt an die Zollbehörden wendet, erhält vor Ort die notwendige Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen der Zolldokumente.

24/7-Hotlines:  Zentralrussland: 8 (863) 250 93 15; und  Südrussland: 8 (499) 975 16 03.

Einschränkungen beim Präferenzabkommen
EU-Ukraine

Die aktuelle Ukraine-Russland-Krise hat auch Auswirkungen auf das Präferenzabkommen zwischen der EU und Ukraine.
Am 23. Februar 2022 gab die EU bekannt, dass Einfuhren aller Waren, die in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.
Einzelheiten sind dem nachstehenden Link zu entnehmen:

Ukraine: Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen

Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, können für die zollrechtliche Abwicklung verschiedene Verfahrensvereinfachungen nutzen. 

1. Standardzollanmeldung:

Die Generalzolldirektion hat bestätigt, dass Hilfslieferungen in die Ukraine grundsätzlich im üblichen zweistufigen Ausfuhrverfahren elektronisch anzumelden sind. Das bedeutet: Alle Waren einer Hilfslieferung sind zuvor in Deutschland bei der örtlich zuständigen Ausfuhrzollstelle elektronisch in das zweistufige Ausfuhrverfahren zu überführen (1. Stufe). Anschließend sind die Waren bei den Ausgangszollstellen an den EU-Außengrenzen zur Ukraine zum Ausgang zu gestellen (2. Stufe).

2. Vereinfachung Sammelnummern:

Hilfslieferungen umfassen in der Regel unterschiedlichste Warenarten, für die normalerweise die jeweils einschlägigen, unterschiedlichen Zolltarifnummern in die Zollanmeldungen einzutragen sind. Um diesen Prozess zu vereinfachen, können Unternehmen in der Zollanmeldung verschiedene Güter (z.B. Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Medikamente) in einer gemeinsamen Zolltarifnummer (sogenannte Sammelnummer) zusammenfassen.  Die entsprechende Zolltarif-Sammelnummer lautet 9919 0000 und umfasst „für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren und für Katastrophenopfer bestimmte Waren“. Eine Genehmigung durch das Statistische Bundesamt ist für die Verwendung dieser Sammelnummer nach Auffassung des DIHK nicht erforderlich. Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, sind hiervon ausgenommen.
Bei nichtkommerziellen Hilfslieferungen, die kommerziellen Lieferungen beilgelegt werden („Mischsendungen“), empfehlen wir im zweistufigen Ausfuhrverfahren zwei getrennte Zollanmeldungen abzugeben. Zudem empfehlen wir, getrennte Packstücke zu verwenden, einmal für den kommerziellen Teil der Sendung und einmal für den nichtkommerziellen Hilfsgüterteil der Sendung. Dies hilft dem Zoll sowohl bei der Anmeldung bei der Ausfuhrzollstelle in Deutschland als auch bei der Abfertigung an der Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze, die Waren schneller zu identifizieren und zuzuordnen.
Weitere Informationen zur Verwendung von Sammelnummern finden Sie im Warenverzeichnis für den Außenhandel 2022 von DESTATIS im Kapitel 99  hier.

3. Hilfslieferungen bis 1.000 Euro bzw. 1.000 kg:

Die GZD weist darauf hin, dass Hilfslieferungen (kommerzieller und nichtkommerzieller Art) gemäß Artikel 137 (1) b) UZK-DA alternativ auch im einstufigen Ausfuhrverfahren direkt an der Ausgangszollstelle (z.B. Polen) mündlich zur Ausfuhr angemeldet und gestellt werden können:  https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Ukrainekrise/Ukrainekrise-Zoelle/ukrainekrise-zoelle_node.html. Dort sind auch Informationen des polnischen Zolls zur Abwicklung von Hilfslieferungen hinterlegt.

4. Hilfslieferungen von über 1.000 Euro bzw. 1.000 kg:

Die EU-Kommission (DG TAXUD) weist darauf hin, dass gemäß Artikel 137 (1) a) UZK-DA mündliche Zollanmeldungen für nichtkommerzielle Hilfslieferungen (Spenden etc.) auch über 1.000 Euro/1.000 kg direkt an den Ausgangszollstellen an den EU-Außengrenzen im einstufigen Verfahren möglich sind. DG TAXUD hat mitgeteilt, dass über diese Regelung auch die anderen Mitgliedstaaten informiert werden.
Damit die mündliche Ausfuhranmeldung an den Ausgangszollstellen der EU-Grenzen mit der Ukraine möglichst reibungslos abgewickelt werden kann, ist eine Aufstellung über die Waren der Hilfslieferungen vorzulegen. Es ist jedoch zu beachten, dass Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, von der mündlichen Zollanmeldung gemäß Artikel 142 c) UZK-DA ausgenommen sind.

Beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung