Russland-Ukraine-Krieg
Sanktionen & Gegenmaßnahmen
Der Ende Februar 2022 begonnene Russland-Ukraine-Krieg hat massive Auswirkungen auf Wirtschaft und Handel in Europa und der Welt. Einen Überblick über bestehende Sanktionen der EU gegenüber Russland und Belarus sowie deren Gegensanktionen finden Sie hier zusammengefasst.
Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer bietet Ihnen als deutsche Wirtschaft Unterstützung beim Umgang mit den Sanktionen und ist für Sie vor Ort: AHK Russland. Für die Wirtschaft. In Russland vor Ort.
Eine Hotline bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): BAFA - Ausfuhrkontrolle - Russischer Angriff auf die Ukraine: Neue Sanktionen und hat alle Informationen zu den bestehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus auf ihrer Homepage zusammengefasst.
Der DIHK bietet ein kontinuierlich aktualisiertes Dossier zu Sanktionen und Ansprechpartnern unter https://www.dihk.de/russland-krise an. Die IHK-Dachorganisation hat darüber hinaus ein Postfach für Unternehmensanliegen unter krise@dihk.de eingerichtet.
Der Rat der Europäischen Union hat eine Zeitleiste veröffentlicht.
Germany Trade and Invest (GTAI) gibt einen umfassenden Überblick zum Krieg in der Ukraine, Sanktionen und globalen Folgen: Krieg in der Ukraine: Sanktionen und Folgen (gtai.de)
Die Deutsche Bank hat ebenfalls ein Portal mit wichtigen Informationen zur Lage eingerichtet: Lage in Osteuropa. Informationen für Unternehmen: https://www.deutsche-bank.de/ub/lp/helpdesk-osteuropa.html
EU-Sanktionspakete gegenüber Russland und Belarus
11. Sanktionspaket in Kraft
Die Staaten der Europäischen Union haben am 23. Juni ein elftes Paket mit Sanktionen gegen Russland beschlossen. Mit dem neuen Maßnahmenbündel will die EU die bereits verhängten Sanktionen gegen Russland besser umsetzen und effektiver gegen die Sanktionsumgehung vorgehen, wie der Europäische Rat mitteilte.
Weitere Details des Sanktionspaketes sind der Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu entnehmen.
Anfang August 2023 wurden auch die Sanktionen der EU gegen Belarus ausgeweitet: EU vereinbart Ausweitung der Sanktionen gegen Belarus (europa.eu)
Russlands Gegensanktionen
Russland hat als Antwort auf die Sanktionen westlicher Staaten Exportverbote verhängt und droht mit Enteignungen ausländischer Unternehmen.
Am 10. März 2022 hat die russische Regierung eine Liste von Importprodukten und Ausrüstung festgelegt , deren Ausfuhr bis 31. Dezember 2022 verboten wird. Auf der Liste stehen insgesamt rund 200 Güter, darunter technologische und Telekommunikationsausrüstung, medizinische Geräte, Transportmittel, Landtechnik und elektrische Geräte, aber auch Eisenbahnwaggons und Lokomotiven, Container, Turbinen, Metall- und Steinbearbeitungsmaschinen, Monitore und Projektoren. Außerdem beschränkt die Regierung bis Ende 2022 die Ausfuhr bestimmter Holzarten aus Russland in „unfreundliche Staaten“: Staaten der Europäischen Union, Albanien, Andorra, Australien, Großbritannien, (einschließlich Jersey, Anguilla, die Britischen Jungferninseln und Gibraltar), Island, Japan, Kanada, Lichtenstein, Mikronesien, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, San Marino, Schweiz, Singapur, Südkorea, Taiwan, Ukraine und USA. Die russische Regierung hat darüber hinaus die Ausfuhr von Getreide und Zucker verboten.
Die Drohung Russlands, ausländische Unternehmen zu verstaatlichen, sollten sie Russland verlassen, nimmt konkretere Züge an. Das russische Wirtschaftsministerium sprach sich dafür aus, diese Firmen unter „äußere Kontrolle“ zu bringen, wenn sie zu 25 Prozent oder mehr in ausländischem Eigentum sind. Die Regel soll bei Eigentümern aus den „unfreundlichen Staaten“ greifen, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben.
Laut einem Gesetzentwurf, den die Regierungspartei „Einiges Russland” ausgearbeitet hat, soll ein Gericht über die Einsetzung der äußeren Kontrolle befinden. Die ausländischen Eigentümer hätten dem Entwurf zufolge danach fünf Tage Zeit, die Tätigkeit des Unternehmens in Russland wiederaufzunehmen oder ihre Anteile zu verkaufen. Andernfalls werde für drei Monate eine Verwaltung eingesetzt, danach folge die Versteigerung.
Belarussische Gegensanktionen
Die AHK Belarus hat darüber informiert, dass laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus ab dem 16. April 2022 für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurde.
Dabei dürften EU-Fahrzeuge die belarussische Grenze über bestimmte Kontrollpunkte passieren, um zu 14 speziell ausgewiesenen Orten zu gelangen, an denen die Ware auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden könne.
Das neue Beförderungsverbot gelte bis zum 23. April 2022 nicht für EU-Fahrzeuge, die vor dem 16. April 2022 in das Land eingereist sind. Die Beförderung von Postsendungen und lebenden Tieren sei außerdem von dem Verbot ausgenommen.
Das Verbot wurde seitens Belarus als Antwort auf das EU-Beförderungsverbot für die in Belarus und Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ab 9. April erlassen.
Russland habe ein solches Verbot bisher nicht verabschiedet. Somit wird die Warenbeförderung voraussichtlich vorerst zu einem großen Teil über die lettisch-russische Grenze erfolgen.
Was können deutsche Unternehmen tun?
Germany Trade & Invest (GTAI) rät deutschen Unternehmen, zu vermeiden, auf eine "schwarze Liste" der russischen Behörden zu geraten. Ausländischen Unternehmen, die ihr Russlandgeschäft zurzeit wegen des Angriffskriegs, der Sanktionen oder der Störungen in Lieferketten und Zahlungsverkehr aussetzen möchten, ist zu empfehlen, das Land nicht überstürzt zu verlassen. Vielmehr sollten sie nur über eine vorübergehende Unterbrechung der Geschäftstätigkeit sprechen, zunächst keine wichtigen Verträge kündigen und Mitarbeiter vorerst in bezahlten Urlaub schicken. Reden und Handlungen, die das Management ihres Tochterunternehmen gegenüber den russischen Behörden exponieren würden, sollten vermieden werden. Auf jeden Fall sollten sich Unternehmen umfassend von in Russland tätigen Rechtsanwaltskanzleien beraten lassen, bevor Entscheidungen getroffen oder tatsächliche Handlungen vorgenommen werden. Weitere Informationen stellt die GTAI bereit unter: Handlungsempfehlungen für Unternehmen | Wirtschaftsumfeld | Russland | Sanktionen (gtai.de) .