(Langzeit-)Erklärung-IHK

Bei der (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit, einem Kunden den Ursprung einer Ware nachzuweisen, wenn dieser zum Beispiel bei seiner IHK ein Ursprungszeugnis beantragen möchte.
Die Erklärung kann von Unternehmen sowohl als Einzelerklärung als auch als Langzeiterklärung an Kunden abgegeben werden.

Erklärung-IHK für Ursprungserzeugnisse der EU

Diese Erklärung ist insbesondere für Unternehmen interessant, die den präferenziellen Ursprung nicht erfüllen und keine Lieferantenerklärung gemäß Präferenzrecht abgeben können, deren Produkte aber nach den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln des Zollkodex Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der EU sind. Eine Bescheinigung durch die IHK ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Erklärung-IHK für Drittlandswaren

Als Einzelerklärung kann die Erklärung auch für Drittlandswaren abgegeben werden, das heißt, wenn die Waren einen Ursprung außerhalb der EU haben. In diesem Fall ist aber immer eine Bescheinigung der für den Antragsteller zuständigen IHK notwendig. Die Ursprungsbescheinigung durch die IHK erfolgt wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, d. h. der Drittlandsursprung ist durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen. Ob ein Unternehmen diesen Weg geht oder wie bisher in solchen Fällen ein Ursprungszeugnis zur Weitergabe an den Kunden beantragt, liegt in der Entscheidung des Unternehmens. Sowohl mit einem Ursprungszeugnis als auch mit der Erklärung IHK erhält der Kunde ein Vorpapier, um bei seiner IHK wiederum ein Ursprungszeugnis zu beantragen.
Die Verwendung einer Langzeiterklärung-IHK für Waren mit Ursprung außerhalb der Union ist nur dann möglich, wenn Unternehmen nachweislich (z.B. durch Lieferverträge, Belieferung durch eigene Töchter usw.) langfristige Lieferbeziehungen haben.
IHK-Erklärungen, die von einer IHK bestätigt wurden, müssen stets im Original vorgelegt werden.