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Bloß nicht unter Wert verkaufen lassen!

Bewertung des Unternehmens

Für die Ermittlung des Unternehmenswertes gibt es unterschiedliche Methoden, welche z. B. die Berücksichtigung des Ertragswertes (Bewertung des künftigen Gewinns bzw. des eingesetzten Eigenkapitals), des Substanzwertes (Wert des Anlagevermögens und des Warenbestandes) oder von Vergleichswerten (Preis bereits übergebener Unternehmen) betrachten. Aber auch Mischformen sind denkbar.
In der Praxis gilt jedoch: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
Häufig sind Unternehmer, die ihren kleinen oder mittleren Betrieb verkaufen möchten, der Meinung, Gebäude sowie das Unternehmen garantieren eine Altersversorgung. Damit bringen die Verkäufer in die Verhandlungen Vorstellungen hinein, die oftmals überhöht sind. Als Existenzgründer können Sie es sich im Regelfall nicht leisten, zuviel für ein Unternehmen zu zahlen.

Verfahren zur Unternehmensbewertung

Vergleichswertverfahren - "Was kosten die Anderen?"

Für Branchen geeignet, in denen Unternehmensübertragungen vergleichbarer Unternehmen häufig sind. z. B. freiberufliche Praxen, Gastronomie-Betriebe, Brauereien. Hierbei werden als Verhandlungsbasis meist die Preise von bisheriger Veräußerungen herangezogen. Die Daten werden dabei von branchengleichen Unternehnmen herangezogen, die ähnliche Kennziffern aufweisen wie z. B. :
  • Unternehmensgröße 
  • Rechtsform
  • Kundenstruktur
  • Kunden/Käuferkreis
  • Region

Ertragswertverfahren - "Wieviel Gewinn erwirtschaftet das Unternehmen in Zukunft?"

Für den Jungunternehmer steht die tragfähige wirtschaftliche Existenz im Vordergrund. Deshalb sollte an erster Stelle die künftige Ertragskraft des Unternehmens ermittelt werden. Der Ertragswert setzt sich zusammen:
  • aus den geschätzten zukünftigen Erträgen der folgenden fünf Jahre und
  • dem sogenannten Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die geschätzten Erträge abgezinst werden
Die Schätzung der zukünftigen Erträge beruht auf den Betriebsergebnissen der vergangenen drei Jahre.

Substanzwertverfahren - "Was kostet es, das Unternehmen mit seinen Vermögensgegenständen in seinem jetzigen Zustand neu zu errichten?"

Zur Errechnung eines Unternehmenspreises ist die Bewertung der Vermögensbestände (Aktiva) möglich. Das Anlagevermögen besteht meistens aus Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, dem Lagerbestand etc. Die Substanzwertberechnung orientiert sich an den Aufwendungen die erforderlich wären, um ein Unternehmen gleicher Art neu zu errichten. Es sind also die Wiederbeschaffungskosten für die Vermögensgegenstände anzusetzen. Bekannt ist, niemand wird für zwei Unternehmen, die den gleichen Substanzwert haben, aber durch beispielsweise unterschiedliche Wettbewerbsverhältnisse abweichende Gewinne erzielen, denselben Wert ansetzen.
Beim Vergleich des Ertragswertverfahrens und des Substanzwertverfahrens ist zu berücksichtigen, dass der Verkäufer eines Unternehmens mit negativem Ertragswert wohl kaum bereit sein dürfte, sein Unternehmen unter dem Substanzwert abzugeben.
Abschließend ist allgemein zu sagen: Bewertungsverfahren sind weder richtig noch falsch. Der Unternehmenswert stellt keine feste Größe dar. Der hier angesprochene Existenzgründer muss die für ihn wirtschaftlich tragbare Methode finden. Fehleinschätzungen und damit ein zu hoher Übernahmepreis können die betriebliche und private Existenz bedrohen.

Mittelwertverfahren

Dieses Verfahren kombiniert Ertrags- und Substanzwert des Unternehmens in beliebiger Gewichtung. Der Gewichtungsfaktor ist dabei abhängig vom in der Branche notwendigen Betriebsmitteleinsatz zur Erfüllung des Unternehmenszwecks.
Ungewichtet lautet die Bewertungsformel:
Mittelwert = (Ertragswert + Substanzwert) : 2
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Weitere mögliche Verfahren

  • Discounted-Cash-Flow-Methode
  • Liquidationswertverfahren
  • Multiplikatorenverfahren
  • Stuttgarter Verfahren
  • Verfahren der Geschäftswertabschreibung
Unterstützung bei der Ermittlung des Wertes Ihres Unternehmens erhalten Sie von Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatungsgesellschaften.

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