Umweltmangementsystem

Erster Schritt mit dem Brandenburger Umweltsiegel

Das Brandenburger Umweltsiegel ist ein regionales und vereinfachtes Umweltmanagementsystem, das im Rahmen der Umweltpartnerschaft Brandenburg vergeben wird. Es richtet sich an Handwerksbetriebe sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die Umweltschäden vermeiden und die betriebliche Umweltleistung verbessern wollen. Gleichzeitig kann die Einführung des Brandenburger Umweltsiegels den Einstieg in ein höherwertiges Umweltmanagementsystem wie EMAS oder ISO 14001 befördern.
Die Umweltpartnerschaft Brandenburg wird ab dem Jahr 2022 in einem neuen Format als Umwelt-und Klimapartnerschaft weitergeführt. Das haben die für die Landesregierung zuständigen Ressorts, das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium,gemeinsam mit den Vertretern der IHKs, der HWKs sowie der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg e.V. (UVB) beschlossen und unterzeichnet.  Umweltmanagementsysteme werden danach als Kriterium für einen Bonus zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" berücksichtigt –einschließlich des für Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) relevanten regionalen Brandenburger Umweltsiegels. Die um klimapolitische Themen erweiterte Vereinbarung sieht außerdem vor, in den kommenden Jahren die  Umweltpartnerschaft, die Ständige Arbeitsgruppe und die Kooperation beim Umweltrecht fortzuführen und den Austausch in Ad-hoc Arbeitsgruppen fortzusetzen. 
Die Teilnahme am Brandenburger Umweltsiegel steht jedem brandenburgischen Handwerksbetrieb sowie jedem kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß der KMU-Definition der EU) mit Standort in Brandenburg offen. Voraussetzung ist die Eintragung bei der IHK Potsdam, unabhängig davon, ob es sich um ein Dienstleistungs- oder produzierendes Unternehmen handelt.

Wie erhalten Sie das Umweltsiegel?

Entscheidet sich ein Unternehmen, ein Umweltmanagementsystem nach diesem Standard einzuführen, sind die folgenden Kriterien zu erfüllen:
  1. Das Unternehmen verpflichtet sich über die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften hinaus zu einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.
  2. Die durch das Unternehmen ausgeführten Tätigkeit und die damit verbunden Auswirkungen auf die Umwelt muss das Unternehmen kennen und beurteilen können.
  3. Die bedeutendsten Umweltauswirkungen (Abfälle, Wasserverbrauch, Abwassermengen, Energieverbrauch, Schadstoffausstoß usw.) sind in geeigneter Form und möglichst quantitativ zu erfassen.
  4. Das Unternehmen muss umweltrelevante Betriebsabläufe ausreichend und nachvollziehbar dokumentieren (z.B. Abfallbuch, Abwasserbuch, Betriebsanweisungen usw.).
  5. Entsprechende Unterweisungen der Arbeitnehmer sind jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
  6. Im Unternehmen ist eine verantwortliche Person für Umweltschutz zu benennen. Diese Person kann der Geschäftsführung angehören oder kann von der Geschäftsführung beauftragt sein. Sie muss sich mindestens einmal im Jahr auf dem Umweltschutzsektor weiterbilden.
  7. Das Unternehmen muss eine schriftliche Darstellung seines betrieblichen Umweltmanagementsystems (Aufbau- und Ablauforganisation) vorlegen.
  8. Das Unternehmen verfügt über ein Programm zur Verwirklichung seiner Umweltziele. Die Ziele müssen so formuliert sein, dass die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes mit festgelegten Verantwortlichkeiten, Terminen und eingesetzten Mitteln beschrieben sind.

Was haben Unternehmen davon?

Durch die Einführung des Brandenburger Umweltsiegels ergeben sich für die Betriebe folgende Vorteile:
  • Systematische Senkung der Betriebskosten durch Kontrolle und Optimierung des Ressourcenverbrauches
  • Verbesserung des Marktauftritts durch werbewirksame Nutzung des Brandenburger Umweltsiegels als Qualitätsmerkmal
  • Bei Handwerksbetrieben: Förderung der Einführung des Umweltsiegels im Rahmen der Beratertätigkeit der Handwerkskammern sowie jährliche Nachbegehung des Betriebes
  • Erfüllung der Teilnahmekriterien der Umweltpartnerschaft Brandenburg; Möglichkeit der Mitarbeit in einem Netzwerk besonders umweltbewusster Unternehmen mit besonderen Kontakt- und Informationsangeboten der Landesregierung
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg.