Umweltrecht

Informationen zur EU-Verordnungen zu fluorierten Gasen (F-Gase-Verordnung)

Die EU will mit der F-Gase-Verordnung die Verfügbarkeit besonders klimaschädlicher teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) stark reduzieren. Was bedeutet das für Unternehmen?

Worum geht es bei der neuen F-Gase-Verordnung?

HFKW werden heute noch vor allem als Kältemittel eingesetzt. Nun greifen schrittweise neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen F-Gasen. Wo bereits klima- und umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt verfügbar sind, werden diese nach Übergangsfristen künftig zum Standard. Gleichzeitig wird es dort Ausnahmen und Flexibilitäten geben, wo der Umstieg noch nicht möglich ist. Gerade deutsche Hersteller sind Vorreiter in der Entwicklung F-Gas-freier Produkte und werden von den neuen Vorgaben profitieren.
Ergänzend wird die neue F-Gas-Verordnung das Inverkehrbringen von neuen Produkten mit besonders klimaschädlichen F-Gasen nach Übergangsfristen verbieten. Zudem wird die EU in einigen Anwendungen schrittweise ganz aus F-Gasen aussteigen. So dürfen beispielsweise bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gas-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.
Die neue F-Gas-Verordnung enthält zudem umfassende Regelungen zu Schwefelhexafluorid (SF6), dem klimaschädlichsten Treibhausgas. So wird der Einsatz in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Um die Energiewende nicht zu behindern, greifen die Regeln nur dann, wenn ausreichend Alternativen verfügbar sind. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Gerade deutsche Hersteller haben bereits F-Gas-freie marktverfügbare Produkte im Angebot.

Wer ist davon betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die Erzeugnisse, die F-Gase enthalten ein- oder ausführen oder Tätigkeiten an solchen Erzeugnissen durchführen. Das sind beispielsweise Autohäuser, die Fahrzeuge mit Klimaanlagen aus dem europäischen Ausland im- oder exportieren. Aber auch Unternehmen die Klimaanlagen und Wärmepumpen warten oder auf Dichtigkeit prüfen.

Was ist zu tun?

Diese Unternehmen müssen:
  • ein Zertifikat zur Durchführung der Tätigkeiten vorweisen. Bestehende Zertifikate bleiben gültig; es müssen jedoch Auffrischungskurse besucht werden.
  • sich im F-Gase-Portal registrieren. Die Registrierung gilt dann als Lizenz gemäß Artikel 22.
  • Die Kontaktaufnahme mit dem Zoll ist Pflicht: Zollinfocenter und die dortige Hotline: Hotline 0228-30326030, info.gewerblich@zoll.de

Weitere Informationen


(Quellen: IHK südlicher Oberrhein, Umweltbundesamt, EU-Verordnungen)