Energieeffizienz

Für viele Unternehmen Pflicht: Energieaudit

Über ein Energieaudit lässt sich der Energieverbrauch Ihres Unternehmens analysieren und Einsparpotenzial ausmachen. Hier geht es jedoch nicht bloß um den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen oder den wirtschaftlichen Nutzen für einen Betrieb. Energieaudits sind seit April 2015 (laut Energiedienstleistungsgesetz EDL-G) verpflichtend – und zwar für alle Unternehmen, die nach den Kriterien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind. Da eine solche Analyse mindestens alle vier Jahre erfolgen soll, steht für viele Betriebe in diesem Jahr (2019) das so genannte Wiederholungsaudit an.

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Befreit sind Unternehmen (nach §8 EDL-G), die ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro gelten als KMU und müssen folglich kein Pflichtaudit nachweisen. Durch die in dieser Definition enthaltenen Konstrukte des "verbundenen Unternehmens" bzw. des "Partnerunternehmens" können kleine und mittelständische Unternehmen, die scheinbar die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, trotzdem aus der Definition herausfallen und dann plötzlich dennoch der Energieauditpflicht unterliegen.
Benutzen Sie unser Beratungstool, um zu prüfen, ob ein Audit für Ihren Betrieb verpflichtend ist:

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Im Kern ist ein Energieaudit eine strukturierte Energieeffizienzberatung mit Analyse und anschließender Besprechung. Hierfür müssen Unternehmen eine Energieauditorin oder einen -auditor (bei der BAFA gelistet) beauftragen. 
Innerhalb des Auditprozesses kann mit Hilfe von Einspar- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bewertet werden, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten für das auditierte Unternehmen von Vorteil sind.
Die Ergebnisse werden im abschließenden Auditbericht dokumentiert. Was darin steht, ist als Empfehlung zu verstehen. Welche Maßnahmen ein Betrieb darauf basierend in Angriff nimmt, ist dem Unternehmen selbst überlassen. Wichtig ist aber: Der Bericht muss vorliegen und das Energieaudit alle vier Jahre wiederholt werden.
Wird ein Energieaudit nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die BAFA ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR aussprechen.

IHK-Veranstaltung: Aktueller Stand Energieaudit

Das Wiederholungsaudit bringt Änderungen mit sich. Denn durch die im Oktober in Kraft tretende Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes wird beispielsweise eine Bagatellgrenze eingeführt. Unternehmen, die einen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh im Jahr hatten, brauchen kein vollständiges Energieaudit mehr durchzuführen. Am 13. November 2019  bringen wir Sie in Potsdam auf den aktuellen Stand.