EmpCo‑Richtlinie
Strengere Regeln für Umweltwerbung
Mit der EU‑Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) treten ab 27. September 2026 europaweit neue Vorgaben für Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Reparierbarkeitsangaben, Gewährleistungs‑ und Garantieinformationen in Kraft.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ziel ist es, vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen und klare, einheitliche Regeln für eine transparente Produktkommunikation zu geben.
Für wen gelten die neuen Pflichten?
Die Regelungen betreffen alle Händler, die an Verbraucher (B2C) verkaufen. Betroffen sind insbesondere Einzelhandel, Tourismus- und Gastronomiebetriebe, Online‑Shops, Hersteller mit Umwelt‑ oder Nachhaltigkeitsaussagen und Dienstleister mit „grünen“ Leistungsversprechen.
Was ändert sich für diese Unternehmen?
Strengere Regeln für Umweltwerbung („Green Claims“)
Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „nachhaltig produziert“ sind künftig nur erlaubt, wenn sie konkret belegt, wissenschaftlich nachvollziehbar und überprüfbar sind. Unpräzise oder pauschale Aussagen werden verboten.
Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel
Nur noch unabhängig geprüfte und transparente Siegel dürfen verwendet werden. Eigene Logos, die wie ein Siegel wirken, sind künftig nicht zulässig.
Neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantie
Die EmpCo führt zwei verpflichtende Etiketten ein:
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Das Gewährleistungsetikett (Harmonisierte Mitteilung) informiert über gesetzliche Gewährleistungsrechte und ist immer bereitzustellen. Das Design ist vorgegeben und unveränderbar und Bedarf einer Mindestgröße in A4.
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Das Garantieetikett (Harmonisierte Kennzeichnung) ist erforderlich, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie > 2 Jahre gewährt. Es muss produktbezogen ausgefüllt werden und es gibt feste Vorgaben zu Schriftgrößen, Farben und Platzierung.
Reparierbarkeit und Ersatzteile
Händler müssen zusätzlich über den Reparierbarkeitsindex, der Verfügbarkeit und Kosten von Ersatzteilen, den Reparatur‑ und Wartungsanleitungen sowie über mögliche Reparatureinschränkungen informieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Hersteller diese Informationen bereitstellt.
Online‑Handel: Mehr Transparenz
Online‑Shops müssen künftig klar ausweisen, wer der Vertragspartner ist (Unternehmen oder Privatperson), ob Ranking‑Ergebnisse bezahlt oder beeinflusst sind, wo sich Gewährleistungs‑ und Garantieetiketten befinden und welche Umweltversprechen belegt sind.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen prüfen
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Sind Aussagen konkret, belegbar und überprüfbar?
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Werden wissenschaftliche Nachweise dokumentiert?
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Werden unpräzise Begriffe vermieden?
Siegel und Zertifikate überprüfen
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Nur anerkannte, unabhängige Siegel verwenden
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Eigene grafische Elemente kritisch prüfen
Produktinformationen aktualisieren
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Gewährleistungsdauer klar ausweisen
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Garantieinformationen standardisiert darstellen
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Reparierbarkeitsinformationen ergänzen (falls verfügbar)
Online‑Shop anpassen
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Etiketten sichtbar und vollständig einbinden
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Ranking‑Transparenz herstellen
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Vertragspartner klar kennzeichnen
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Unternehmen müssen mit Abmahnungen, Wettbewerbsverfahren und Bußgeldern rechnen. Besonders riskant ist die Nichtverwendung der vorgeschriebenen Etiketten oder die Nutzung unzulässiger Umweltversprechen.