Umweltmanagementsystem

EMAS - geprüftes Umweltmanagementsystem

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Instrument zum Umweltmanagement, mit dem Sie ihre Umweltleistung verbessern, ihre Effizienz erhöhen und ökologische Verantwortung dokumentieren. Umweltmanagementsysteme sind freiwillige Systeme. Sie stehen für eine nachhaltige Organisationsstruktur und bieten Rechtssicherheit. Industrieunternehmen können mit EMAS die Voraussetzungen zur Beantragung des Spitzenausgleichs und Nicht-KMU die Energieauditpflicht erfüllen.  Im Jahr 2020 feiert das europäische Umweltmanagementsystem EMAS sein 25. Jubiläum. Einige Brandenburger Unternehmen sind nahezu von erster Stunde an dabei. Die IHK Potsdam gehört zu den nationalen Registrierungsstellen für Organisationen, die das europäische Umweltmanagementsystem EMAS führen.

Einführung eines Umweltmanagementsystems

Mit finden die einzelnen Arbeitsschritte auf der Internetseite www.emas.de. Rechtsgrundlage dafür sind die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 sowie das Umweltauditgesetz. Zudem hilft ein erster Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2661 KB) für Umweltmanagementbeauftragte bei der Einführungvon EMAS in 10 hilfreichen Schritten. Unternehmen sollten die EMAS-Registrierung als Investition betrachten. Die Einführung von EMAS verursacht interne und externe Kosten, beispielsweise für Beratung, für Personal im Zusammenhang mit der Durchführung und Nachverfolgung von Maßnahmen, für Inspektionen, Registrierungsgebühren usw.. Die Registrierung nach EMAS setzt eine Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung), die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und eine Umwelterklärung voraus. Das Umweltmanagementsystem enthält auf Grundlagen einer selbstgesteckten "Umweltpolitik" ein Umweltprogramm mit einzelnen Zielen für den betrieblichen Umweltschutz.

Externer Umweltgutachter

Ein unabhängiger Umweltgutachter, der für den Wirtschaftszweig des Unternehmens zugelassen sein muss, begutachtet in einem 3-Jahres-Rhythmus die Organisation und validiert jährlich die Umwelterklärung. Alle in Deutschland zugelassenen Umweltgutachter werden bei der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbH (DAU) in einer Umweltgutachter-Datenbank gelistet. Darüber hinaus führt die Organisation mindestens einmal jährlich eine Umweltbetriebsprüfung durch. Innerhalb der drei Jahre muss die gesamte Organisation über interne Audits abgeprüft sein. Diese internen Audits müssen nicht generell von einem externen Auditor durchgeführt werden. Vielmehr ist gemeinsam mit dem Umweltgutachter das genaue Auditprogramm sowie die Qualifikation und Unabhängigkeit des internen Auditors festzulegen.

Registrierung der Organisation

Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sind für die Registrierung und Führung des EMAS-Registers verantwortlich. In diesem Verzeichnis werden alle Organisationen mit mindestens einem EMAS-registrierten Standort in Deutschland geführt. Nach erfolgreicher Validierung Ihrer Organisation durch den Umweltgutachter können Sie mit Einreichung der folgenden Unterlagen die Registrierung beantragen:
Nach erfolgreicher Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erhalten Sie einen Eintragungsbescheid sowie eine Urkunde und dürfen das EMAS-Logo mit Ihrer Registrierungsnummer verwenden. In der IHK Potsdam richten sich die Registrierungsgebühren nach ihrer Gebührenordnung. Mit der letzten Novellierung der EMAS-Verordnung (2009) sind verlängerte Prüfungsintervalle für KMU, Sammelregistrierungen sowie weltweite Registrierungen möglich.

EMAS für KMU

KMUs haben die Möglichkeit, den regulären 3-Jahresrhythmus über einen (formlosen) Antrag bei der IHK auf vier Jahre zu erweitern. Dazu benötigt das Unternehmen von seinem Umweltgutachter die Bestätigung, dass keine wesentlichen Änderungen in den nächsten Jahren geplant sind und das Unternehmen die Anforderungen für ein KMU einhält. Nach der Empfehlung der europäischen Kommission (2003/361/EG) dürfen demnach nicht mehr als 250 Personen am Standort beschäftigt sein, der Jahresumsatz 50 Mio. € bzw. die Jahresbilanzsumme 43 Mio. € nicht überschreiten. Auszubildende bzw. Angestellte im Mutterschafts- und Elternurlaub werden nicht berücksichtigt. Die Mitarbeiterzahl entspricht die Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE).Die Einberechnung von Teilzeitbeschäftigten erfolgt durch den Umweltgutachter.