Förderung

Potsdamer Förderprogramm "Vermarktungsförderung"

Antragsberechtigte

  • eigenständige kleine und Kleinstunternehmen mit Firmensitz in Potsdam
  • Unternehmen aus ausgewählten Wirtschaftszweigen (Siehe Richtlinie; Vermarktungs-RL Wifö/19, vom 01.01.2019 gültig bis 31.12.2021, veröffentlicht am 21.12.2018)
  • die
    • weniger als 10 Personen beschäftigen
    • einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR erzielen
    • eigenständig sind
    • sich nicht in Schwierigkeiten befinden

Verwendungszweck

Ziel ist
  • die Stärkung von Kleinstunternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam bei der überregionalen Vermarktung sowie dem überregionalen Absatz der Produkte und Dienstleistungen. Dadurch soll insbesondere die einzelunternehmensbezogene Positionierung im unternehmerischen Wettbewerb unterstützt werden.

Art/Konditionen der Förderung

  • Zuwendungsart: Projektförderung
  • Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
  • Form der Zuwendung: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Umsetzung eines im Rahmen dieser Richtlinie förderfähigen Vorhabens
  • max. Zuschuss: 1.500 EUR je Fördergegenstand
  • pro Jahr kann je maximal 3.000 EUR pro Antragssteller ausgereicht werden
  • Fördergegenstände:
    • die konzeptionelle Entwicklung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (Corporate Design)
    •  die konzeptionelle Erarbeitung und Erstellung einer unternehmensbezogenen Website
    • die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke oder eines Geschmacksmusters beim Harmonisierungsamt für Binnenmarkt - HABM 

Antragstellung

Landeshauptstadt Potsdam
Wirtschaftsservice
Tel: 0331-289-2821
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die IHK Potsdam oder das für Sie zuständige Regional-Center. 
Weitere Informationen hier.