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Nr. 3041758
Unternehmensförderung
Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie von Angehörigen der Freien Berufe
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU auch 2023 möglich Für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 steht mit der neuen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” auch weiterhin eine Beratungskostenförderung zur Verfügung. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Details in den Informationen des BAFA.
Die Wahl des richtigen Beraters ist keine einfache Entscheidung. Oft ist es hilfreich, bei der Suche nach einem geeigneten Ansprechpartner auf die Empfehlungen von Berufskollegen und Branchennetzwerken zurückzugreifen. Denn ausgewählte Berater oder Beratungsunternehmen müssen über eine Berater-ID zum Programm verfügen. Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem passenden Berater.
Welche Unterstützung bietet die Förderung?
Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratung soll der Zugang zu externem Rat erleichtert werden. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 €. Im Geltungsbereich der IHK Potsdam beträgt der Zuschuss 80 Prozent, maximal jedoch 2.800 €. Mehrere in sich abgeschlossene Beratungen sind möglich, jedoch zu maximal zwei pro Jahr und insgesamt fünf im gesamten Förderzeitrahmen.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.