Gleichwertigkeitsprüfung

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen, um in Ihrem Beruf arbeiten zu können. Ihre Qualifikation wird dabei mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss geprüft. Bei festgestellter Gleichwertigkeit erhalten Sie eine offizielle Anerkennung.

Welche Stelle ist zuständig für die Anerkennung Ihres Abschlusses?

Einen allgemeinen Überblick zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet das offizielle Portal des Bundes www.anerkennung-in-deutschland.de . Die Telefon-Hotline +49 30 1815-1111 ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Der Anerkennungsfinder leitet Sie in wenigen Schritten zur richtigen Stelle für Ihr Anerkennungsverfahren.
In die Zuständigkeit der IHK Potsdam fallen die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Wichtig zu wissen:

Wo stellen Sie Ihren Antrag für IHK Aus- und Fortbildungsabschlüsse?

Die IHK FOSA ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens zuständig, wenn sich der ausländische Ausbildungsabschluss einem IHK-Beruf zuordnen lässt. Alle Berufe in der Zuständigkeit der IHK FOSA finden sich in der Berufeliste.
Im Inland als auch im Ausland lebende Fachkräfte können eine Gleichwertigkeitsfeststellung über das Standardverfahren digital beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • IHK-FOSA Antragsformular
  • Abschlusszeugnisse inkl. Fächerliste in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
  • Nachweise über Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Sozialversicherungsnachweise) in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen)
  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Namensänderung) in Farbkopie
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Erwerbsabsicht
  • Inhalte der Ausbildung

Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?

Nach Eingang der Unterlagen bei der IHK-FOSA erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung ca. 3 Monate.
Außerdem verschickt die IHK-FOSA einen Gebührenbescheid. Die Kosten für eine Antragstellung richten sich nach dem Gebührentarif der IHK-FOSA und betragen derzeit 100 bis 600 Euro.
Nun prüft die IHK FOSA, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischen Bildungsabschluss und dem deutschen Referenzberuf bestehen. Hauptkriterien sind Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie die Frage, ob ggf. abweichende Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung des jeweiligen Berufes in Deutschland entscheidend sind.
Nach Abschluss des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens stellt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid aus. Eine volle Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn keine Unterschiede vorliegen.
Erhalten Sie einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit, dann bestehen noch Unterschiede, die nachgeholt werden müssen. Nach Abschluss einer Anpassungsqualifizierung kann eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden.
Ist der ausländische Ausbildungsabschluss mit dem deutschen Referenzberuf nicht vergleichbar, erfolgt eine Ablehnung des Antrags. Eine Alternative zur Anerkennung Ihres Abschlusses kann das Validierungsverfahren, also die Anerkennung von Berufserfahrung sein.

Wer kann finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen?

Finanzielle Unterstützung können Personen erhalten, die in Deutschland leben, arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Unterstützung bieten z. B. die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über den Anerkennungszuschuss des Bundes. In manchen Fällen übernehmen auch die Arbeitgeber die Kosten für das Anerkennungsverfahren.
Achtung:
Anerkennungsinteressierte sollten die finanzielle Förderung beantragen, bevor sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden.

Weitere Fragen?

Mehr Infos zum Thema gibt es in unserem FAQ.