Häufige Fragen zum Zertifikatslehrgang Hundeerzieher und Verhaltensberater*in (IHK)
- Wie ist der Ablauf?
- Ist der Lehrgang gem. §11 Nr. 8f TierSchG beim Veterinärsamt anerkennungsfähig?
- Wer ist mein Ansprechpartner?
- Gibt es berufsbegleitende Lehrgänge?
- Ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich?
- Welche Förderungen kann ich nutzen?
- Was ist, wenn ich mal verhindert bin?
- Ist ein eigener Hund Voraussetzung für den Lehrgang?
- Welche Lehrgangsmaterialien bekomme ich?
- Gibt es zusätzliche Literatur zum Thema Hundeerziehung?
- Wie finde ich meinen Praxisbetrieb?
- Wie läuft die Praxis ab?
- Welche Qualifizierung haben die Dozent/-innen?
- Kann ich das Lehrgangsentgelt auch in Raten zahlen?
- Wo kann ich während des Lehrganges übernachten?
Wie ist der Ablauf?
Die Unterrichtseinheiten finden in der Zeit von 9 bis 16:15 Uhr statt. Insgesamt umfasst der Theorie-Lehrgang 360 Unterrichtsstunden, 15 Module mit einem Onlineanteil von 288 Unterrichtseinheiten - die Gliederung der Anteile und Ablauf der Module finden sie im jeweiligen Unterrichtsplan. Die Theorie-Module in Präsenz finden in der IHK Potsdam, Breite Str. 2 a-c, 14467 Potsdam statt. Die online Theorie-Module finden via Microsoft-Teams statt.
Praxisstunden müssen zusätzlich absolviert und eingeplant werden.
Für das Absolvieren der gesamten Inhalte und Angebote des Weiterbildungslehrgangs bis zum fachpraktischen Leistungsnachweis ist ein Zeitraum von fünf Jahren vorgegeben und nicht zu überschreiten.
Der fachpraktische Leistungsnachweis findet für alle Kurse in der Hundeschule Pro-Dog statt: Weidendamm 6, 15831 Blankenfelde-Mahlow OT Groß Kienitz
Ist der Lehrgang gem. §11 Nr. 8f TierSchG beim Veterinärsamt anerkennungsfähig?
Die zuständigen Veterinärämter müssen die Sachkunde der Gewerbetreibenden prüfen. Gemäß Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Bund-Länder-Referenten kann vom Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere ausgegangen werden bei:
- Tierärzten/-innen mit entsprechender Erfahrung sowie
- bei Absolventen/-innen entsprechender Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Tierärztekammern, Industrie- und Handelskammern) mit Abschlussprüfung in Theorie und Praxis.
Im zuletzt genannten Fällen können die Behörden entscheiden, auf die Durchführung des Fachgespräches zu verzichten.
Das IHK Zertifikat ist eine Möglichkeit für den Nachweis der Sachkunde nach § 11 Absatz 1 Nr. 8 Buchstabe f TierSchG. Eine abschließende Anerkennung ist vorab immer beim zuständigen Veterinäramt zu prüfen.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Für Fragen rund um den Lehrgang und die Theorie sowie die Fachpraktische Prüfung steht Ihnen Frau Sara Wenzel zur Verfügung.
Für alles rund um die Praxis wenden Sie sich bitte an unsere Kollegin von unserem Kooperationspartner BHV e.V. Frau Michelle Häger.
Sara Wenzel, IHK Potsdam, 0331-2786-271, sara.wenzel@ihk-potsdam.de
Michelle Häger, BHV e.V., 02266-479 50 87, michelle.haeger@hundeschulen.de
Gibt es berufsbegleitende Lehrgänge?
Das Beste aus zwei Varianten, berufsbegleitend und Vollzeit, vereint. Der Lehrgang startet und endet mit einem Präsenzblock (Mo-Fr) in Potsdam. Alle weiteren Theorie-Module werden online an 1-2 Wochenenden im Monat Unterrichtet. Der Theoriezeitraum erstreckt sich somit über ca. 14 Monate.
Ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich?
Grundsätzlich ist keine Förderung über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter möglich. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Fallberater über eine potenzielle Einzelfallentscheidung.
Welche Förderungen kann ich nutzen?
Da sich Fördermöglichkeiten in den Bundesländern unterscheiden können empfehlen wir einen Blick in die Förderdatenbank www.foerderdatenbank.de Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Was ist, wenn ich mal verhindert bin?
Sollten Sie ein Modul Ihres Lehrgangs nicht besuchen können (z.B. Krankheit) melden Sie sich gern bei uns. Wir nennen Ihnen mögliche Ausweichtermine in parallel laufenden Lehrgängen.
Ist ein eigener Hund Voraussetzung für den Lehrgang?
Nein, Sie müssen keinen eigenen Hund besitzen. Lehrgangsspezifisch sind jedoch die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer hundeaffin und damit auch Hundebesitzer.
Welche Lehrgangsmaterialien bekomme ich?
Sie erhalten vorgefertigte Skripte für jedes einzelne Theoriemodul. Diese werden stetig aktualisiert. Der Umwelt zuliebe bieten wir Ihnen die Unterlagen innerhalb unseres eCampus zum Download an.
Gibt es zusätzliche Literatur zum Thema Hundeerziehung?
Grundsätzlich benötigen Sie keine zusätzliche Literatur zur Vorbereitung auf unseren Lehrgang. Sie erhalten vorgefertigte Skripte für jedes Modul. Unser Kooperationspartner der BHV e.V. hält aber auf seinem Internetauftritt Literaturempfehlungen für angehende Hundeerzieher/-innen und Verhaltensberater/-innen parat.
Wie finde ich meinen Praxisbetrieb?
Auf dem Internetauftritt unseres Kooperationspartners BHV e.V. finden Sie eine bundesweite Auflistung aller zertifizierten Praxisbetriebe.
Wie läuft die Praxis ab?
Als Praxisteilnehmer/-in sollten Sie am Ende Ihrer Praxiszeit wissen, wie Unterrichtsstunden zu gestalten und durchzuführen sind sowie eine zielführende Beratung von Kunden und Kundinnen im Umgang mit ihren Hunden umzusetzen ist. Unsere Empfehlung ist, erst nach Modul 4 mit der Praxis zu starten und dann die ersten Erfahrungen beim Begleiten des Alltags in einer Hundeschule zu sammeln. Hier finden Sie einen umfangreichen Leitfaden zum Absolvieren der Praxisstunden.
Welche Qualifizierung haben die Dozent/-innen?
Unser Dozententeam besteht aus Fachexpert/-innen aus der Wirtschaft und Tierärzten, Tierpsychologen bzw. langjährigen Hundeerzieher/- und Verhaltenberater/-innen.
Kann ich das Lehrgangsentgelt auch in Raten zahlen?
Ja, Ratenzahlungen sind grundsätzlich zinsfrei bei uns möglich. Sprechen Sie uns gern an.
Wo kann ich während des Lehrganges übernachten?
Sprechen Sie uns gern an. Wir halten stets eine aktuelle Auflistung aller Hotels in der Nähe der Lehrgangsstandorte für Sie parat. Die Buchung und Organisation der Anreise obliegt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst.