Ausbildung

Prüfungsausschusstätigkeit

Informationen zur Prüfungsausschusstätigkeit
Für die Abnahme von Abschlussprüfungen errichtet die zuständige Stelle nach § 39 BBiG bzw. nach der Prüfungsordnung der IHK Potsdam Prüfungsausschüsse. Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten.
Der Prüfungsausschuss ist ein Organ der Industrie- und Handelskammer. Jeder Prüfungsausschuss ist an Recht und Gesetz gebunden, insbesondere dem Gleichbehandlungsgrundsatz, das Berufsbildungsgesetz, die Prüfungsanforderungen aus der Ausbildungsordnung und die von der Kammer erlassene Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen.
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Jedem Prüfungsausschuss müssen die gleiche Anzahl von Beauftragten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.
Sachkundig ist, wer die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, denn am Ende des Prüfungsvorganges muss jeder Prüfer über die ganze Breite des jeweiligen Berufsbildes verantwortlich über die Leistung des Prüfungsbewerbers und seiner beruflichen Handlungsfähigkeit urteilen können.
Im Regelfall sollte ein Prüfer die gleichen Voraussetzungen wie ein Ausbilder erfüllen.
Für die Mitwirkungen im Prüfungswesen eignet sich, wer prüfungspädagogische Fähigkeiten besitzt. Neben menschlicher Reife wird von den Prüfern Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen verlangt. Dabei sind auch berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen erforderlich, um dem Prüfungsteilnehmer im Prüfungsgespräch gerecht zu werden. Persönliche Neigung und Eignung, ein entsprechendes Maß an Urteilsvermögen und Gerechtigkeitssinn sowie Interesse im Umgang mit jungen Menschen werden vorausgesetzt.
Nach dem neuen Berufsbildungsgesetz (§ 39 Abs. 2) kann man zur Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen Dritter, einholen. Für die Prüfertätigkeit gewährt die Industrie- und Handelskammer Potsdam eine Entschädigung. (Entschädigungsregelung (PDF-Datei · 68 KB).
Für langjährige aktive ehrenamtliche Prüfertätigkeit bedankt sich die Industrie- und Handelskammer Potsdam durch regelmäßige Prüferempfänge. 
Auch in den kommenden Jahren werden wir der nach dem Berufsbildungsgesetz übertragenen hoheitlichen Aufgabe - der Abnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen - weiterhin mit erforderlichem Niveau und vertretbaren Aufwand, nachkommen.
Ausscheidende Prüferinnen und Prüfer hinterlassen Lücken. Die hohe Anzahl der Prüfungsteilnehmer und die zahlreichen neuen bzw. neugeordneten Berufe erfordern Gewinnung und Mitarbeit neuer Prüfungsausschussmitglieder. Wir suchen deshalb nach neuen Prüferinnen und Prüfern, um die Arbeit auf breitere Schultern zu verlagern, praxisbezogen sowie spartengerecht fachspezifische Prüfungen durchführen zu können.
Wir bitten all jene, die die erforderliche Fachkompetenz mitbringen und Interesse an einer ehrenamtlichen Prüfertätigkeit haben, den Kontakt zum betreffenden Mitarbeiter herzustellen oder einfach nur die Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Prüfungssauschuss auszufüllen und uns zuzusenden.