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Nr. 3865
Berufliche Bildung
Berufsbildungsausschuss
Der Berufsbildungsausschuss ist im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes für die Aufgaben der Berufsbildung tätig, die in die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer fallen. Er beschließt die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von der IHK zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung und Weiterbildung. Der Ausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören.
Der Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Potsdam besteht gemäß § 77 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz aus 18 berufenen Mitgliedern. Stimmrecht haben die 6 Beauftragen der Arbeitgeber und die 6 Beauftragten der Arbeitnehmer. Die Lehrer haben beratende Stimmen. Abweichend von § 77 Abs. 1 haben Lehrkräfte Stimmrecht bei Beschlüssen zu Angelegenheiten der Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung, soweit sich die Beschlüsse unmittelbar auf die schulische Berufsausbildung auswirken (§ 79 Abs. 6). Die Mitglieder haben die gleiche Anzahl Stellvertreter. Die Berufung erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg und beträgt längstens vier Jahre.
Die alternierenden Vorsitzenden des Berufsbildungsausschusses sind jeweils Vertreter der Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberseite.