Sach- und Fachkundeprüfungen

Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK (Finanzanlagenvermittler)

NEU: ab 01.03.2024 gelten neue Fallvorlagen sowie ein neuer Bewertungsbogen sowie der aktualisierte Rahmenplan für die praktische Prüfung. Weitere Infos hierzu finden Sie unter ‘Praktische Prüfung’ sowie ‘Prüfungsvorbereitung’. 

Sachkundenachweis

Wer eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler (§ 34f Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Vermittlung von und Beratung über Finanzanlagen notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkundeprüfung als „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ erfolgreich zu absolvieren. Dies gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Gleichgestellte Berufsqualifikation

§ 4 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) enthält einen Katalog von öffentlich-rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Abschlüssen, die - einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe- der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Finanzanlagenvermittlung oder -beratung erforderlich.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Der Katalog der in § 4 Abs. 1 FinVermV genannten Abschlüsse (einschließlich deren Vorläufer- oder Nachfolgeberufe) ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können leider nicht anerkannt werden.

Informationen zur Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (PC-Prüfung) und einem praktischen Teil (ca. 20 Minuten). Grundsätzlich sind zwei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
  • Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
  • Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst, da vom praktischen Prüfungsteil befreit

Schriftliche Prüfung

Im schriftlichen Teil wird das Fachwissen modularisiert abgeprüft. Der schriftliche Prüfungsteil wird in der Regel in der Kategorie von Finanzanlagenprodukten abgelegt, für die auch die Erlaubnis beantragt werden soll. Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachgewiesen werden, dass die zu prüfende Person grundlegende fachliche und rechtliche Kenntnisse erworben hat und diese anwenden kann.
Qualifikationsbereich    
Aufgaben
Uhrzeit
Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlagen (Basisteil)
20
09:00 – 09:30 Uhr
Kategorie 1
Teilprüfung „Offene Investmentvermögen“ 
30
09:30 – 10:00 Uhr
Kategorie 2
Teilprüfung „Geschlossene Investmentvermögen“
30
10:10 – 10:40 Uhr
Kategorie 3
Teilprüfung „Vermögensanlagen“
30
10:50 – 11:20 Uhr
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf folgende Bereiche:
Hinweise:
Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung durchgeführt.
Die Sachkundeprüfung muss nicht zwingend in allen genannten Bereichen abgelegt werden. Sie kann je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Der Bereich Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten (Basisteil) ist dabei immer ein Pflichtteil.
Für eine Erlaubnis für die Kategorie 3 muss eine Sachkundeprüfung in der Kategorie 3 als auch in der Kategorie 2 nachgewiesen werden (§ 3 Absatz 2 Nummer 3 Satz 3 FinVerm). Es steht Ihnen dabei frei, die einzelnen Kategorien in separaten Prüfungen abzulegen oder in einer Prüfung.

Praktische Prüfung

NEU: ab 01.03.2024 gelten neue Fallvorlagen sowie ein neuer Bewertungsbogen sowie der aktualisierte Rahmenplan für die praktische Prüfung.
Zum praktischen Prüfungsteil wird die zu prüfende Person nur zugelassen, wenn der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde.
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der sieben veröffentlichten  Fallvorgaben, die vom Prüfungsausschuss ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer beziehungsweise einer Prüferin gespielt. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist auf die Finanzanlagenkategorie/-n beschränkt, in denen Sie den schriftlichen Prüfungsteil absolviert haben.
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens 50 Prozent der zu erreichenden Punkte absolviert werden.
Hinweis der IHK: Wenn Sie die Sachkundeprüfung „Gepr. Finanzanlagenfachmann/-frau“ erfolgreich abgelegt haben, sind Sie nicht automatisch im Besitz der Erlaubnis nach § 34 f Absatz 1 GewO. Diese muss gesondert beantragt werden.

Befreiung vom praktischen Teil

Der praktische Teil der Prüfung entfällt nach § 3 Absatz 5 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), wenn die zu prüfende Person:
  1. eine beschränkte Sachkundeprüfung in eine der folgenden Kategorien ablegt und 
    a) eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 (Versicherungsvermittler) oder 2 (Versicherungsberater) der GewO hat oder 
    b) einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der GewO (IHK-Sachkundeprüfung §34d) oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss (eine vor dem 1. September 2009 abgelegte Prüfung als Versicherungsfachmann/-frau des BWV) oder
  2. eine Folgeprüfung zur Erweiterung einer nach § 34f Absatz 1 Satz 3 oder § 34h Absatz 1 Satz 3 der GewO (IHK-Sachkundeprüfung §34f) auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkten Erlaubnis ablegt oder
  3. einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34i Absatz 2 Nummer 4 der GewO (IHK-Sachkundeprüfung §34i) besitzt.
Die jeweilige Befreiungsmöglichkeit ist bei der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.
Gebundene Versicherungsvermittler, die keine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO und keinen Sachkundenachweis in Form der genannten IHK- oder BWV-Prüfung führen können, müssen dagegen die vollständige Sachkundeprüfung ablegen. Die gleichgestellten Berufsqualifikationen finden Sie unter dem Buchstaben b) hier.

Termine und Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Potsdam führt die schriftliche Prüfung am PC durch. Wir prüfen zu allen bundeseinheitlichen Prüfungsterminen. Allerdings nur 4x im Jahr auch mündlich. Die mündliche Prüfung, sofern diese notwendig ist, findet i.d.R. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir am Tag der bestandenen schriftlichen Prüfung. Bitte beachten Sie bitte die Befreiungsmöglichkeiten!
Teilprüfung = nur schriftlich, mündlich befreit
Vollprüfung = schriftlich und mündlich (!!! nur Mär/Jun/Sep/Nov !!!)
schr. Prüfung
mdl. Prüfung
Anmeldeschluss
Anmeldung*
24.04.2024
KEINE
07.04.2024
4/16 gebucht – Teilprüfung
19.06.2024
26./27.06.2024
02.06.2024
0/8 gebucht – Teilprüfung
6/16 gebucht – Vollprüfung
24.07.2024
KEINE
07.07.2024
0/16 gebucht – Teilprüfung
25.09.2024
02./03.10.2024
08.09.2024
0/8 gebucht – Teilprüfung
0/16 gebucht – Vollprüfung
23.10.2024
KEINE
06.10.2024
0/16 gebucht – Teilprüfung
27.11.2024
04.12.2024
10.11.2024
0/8 gebucht – Teilprüfung
0/16 gebucht – Vollprüfung
 *Der Status wird auf ‘geschlossen’ gesetzt, sobald der Anmeldeschluss überschritten wurde bzw. alle verfügbaren Plätze ausgebucht sind.
Bitte nutzen Sie zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB) den Vordruck.  Diesen können Sie gern per Scan via Mail oder per Post an uns senden.
Sollten Sie einen anderen Prüfungstermin benötigen, finden Sie in dieser Deutschlandkarte weitere prüfende IHKs.

Prüfungsgebühren & Stornogebühren

Auszug aus dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 267 KB) der IHK Potsdam zu den Prüfungs- und Stornogebühren:
Abschnitt
Gebührenposition
Euro-Betrag
7.2.1.1
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) – drei oder zwei Kategorien
425,00
7.2.1.2
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) – eine Kategorie
335,00
7.2.2.1
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) – drei oder zwei Kategorien
325,00
7.2.2.2
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) – eine Kategorie
230,00
7.2.4
Wiederholung der Sachkundeprüfung
7.2.4.1
Wiederholung Voll- oder Teilprüfung
100 % der Gebühr nach Abschnitt
7.2.1; 7.2.2 oder 7.2.3
7.2.4.2
Wiederholung praktischer Prüfungsteil
225,00
7.2.5
Rücktritt/Nichtteilnahme
7.2.5.1
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 8.2.1, 8.2.2, 8.2.3 oder 8.2.4 auf
0,00
7.2.5.2
Bei Rücktritt ab 13 Tage vor der Prüfung bis 2 Tage vor der Prüfung
50 % der Gebühr nach Abschnitt 7.2.1, 7.2.2, 7.2.3 oder 7.2.4
7.2.5.3
Bei Rücktritt am Vortag der Prüfung oder am Prüfungstag oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung
100% Gebühr nach Abschnitt 7.2.1, 7.2.2, 7.2.3 oder 7.2.4 

Prüfungsvorbereitung

Der Verordnungsgeber gibt keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. 
Den  RahmenplanFallbeispiele sowie den Bewertungsbogen zum praktischen Prüfungsteil finden Sie auf der Internetseite des DIHK. Ebenso hält der Verein “Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.” auf seinen Internetseiten Informationen zur Prüfung für Sie bereit.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen stehen im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs und das Informationssystem Kursnet der Agenturen für Arbeit zur Verfügung. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.

Registrierung zum Finanzanlagenvermittler

Alle Infos rund um den Registrierungsprozess und weitere nützliche Infos zum Thema Finanzanlagenvermittlungen finden Sie hier.